Laut ZTV A-StB muss jede Verkehrsfläche nach einer Aufgrabung mindestens gleichwertig dem ursprünglichen Zustand wieder hergestellt werden. Dabei gilt es die ausführlichen Vorschriften sowie die qualitative Umsetzung zu beachten. Die Teilnehmer dieses Seminars lernen die Vorgaben und Regeln der ZTV A-StB und ihre praktische Anwendung bei der Wiederherstellung von Verkehrsflächen kennen.
Zum Seminarthema:Aufgrabungen werden aus verschiedenen Gründen vorgenommen, die häufigsten Auslöser sind die Verlegung von Ver- und Entsorgungsleitungen, Reparaturen an diesen Leitungen oder an der Asphaltstraßenbefestigung selbst. Die Wiederherstellung einer Verkehrsfläche beinhaltet alle Arbeitsschritte vom Verfüllen bis hin zur Wiederherstellung des Oberbaus. Ihre Ausführung setzt neben Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit auch Sorgfalt voraus. Gerade hier ist durch das Versorgungsunternehmen darauf zu achten, dass nur der Anbieter den Zuschlag erhält, der die vertragsgerechte Durchführung gewährleisten kann. Die ZTV A-StB enthält klare Vorgabe- und Ausführungsregeln für die Wiederherstellung von Verkehrsflächen nach Aufgrabungen - und das nicht ohne Grund. Nur die technisch richtige Ausführung aller Arbeiten sowie der Einsatz der richtigen Materialien und Maschinen sichert die geforderte Qualität. Eine fachlich einwandfreie Wiederherstellung dient nicht nur der Verkehrssicherheit, sie beugt Reklamationen vor und sorgt für eine reibungslose Übergabe an den Baulastträger.
In diesem Seminar erfahren Sie welche Vorschriften in der ZTV A-StB festgelegt sind und wie Sie sie kompetent in der Praxis umsetzen.
Inhalte:
Seminardauer: 9:00 – ca. 16.30 Uhr.
Schulungsnachweis:Zertifikat sowie Sicherheitspass der MORAVIA Akademie nach Bedarf.
15% Rabatt ab 3 Teilnehmern je Seminar und einer Rechnungsanschrift
Laut ZTV A-StB muss jede Verkehrsfläche nach einer Aufgrabung mindestens gleichwertig dem ursprünglichen Zustand wieder hergestellt werden. Dabei gilt es die ausführlichen Vorschriften sowie die qua ...
Mehr Informationen >>Vertreter von Baulastträgern, Verantwortliche von Ver- und Entsorgungsbetrieben, Unternehmer/-innen, Baustellenführungskräfte, Mitarbeiter von Bauausführenden