Videoüberwachung nach BDSG und DS-GVO in Köln - Seminar / Kurs von DATAKONTEXT GmbH

Was geht und was geht nicht?

Inhalte

Zur Verhinderung von Straftaten (z.B. Diebstählen) wird die Videoüberwachung heutzutage als Allheilmittel gesehen. Die zahlreich installierten Videokameras gehören mittlerweile zu unserem Alltag. Darüber hinaus erleichtern die fortschreitenden technologischen Entwicklungen die Einrichtung von Videoüberwachungssystemen. Die rechtliche Situation ist jedoch weitgehend unbekannt.

 

Mit einer Videoüberwachung sind in der Regel erhebliche Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte verbunden. Für die rechtskonforme Einrichtung sind deshalb diverse datenschutzrechtliche Vorschriften zu beachten. Der Handlungsbedarf in den verbundenen Prozessen bei der Einrichtung von Videoüberwachung ist durch eine Vorabkontrolle zu durchleuchten und schriftlich zur Entlastung der/des Datenschutzbeauftragten zu dokumentieren.

 

Im Rahmen des Seminars wird schwerpunktmäßig der sich aus den gesetzlichen Regelungen ergebende Handlungsbedarf analysiert und best practice Umsetzungsmöglichkeiten vermittelt. Anhand von Praxisbeispielen sollen Sie als Datenschutzbeauftragter und die für den Datenschutz verantwortlichen Stellen in die Lage versetzt werden, die Relevanz der Regelungen zu beurteilen und angemessen anzuwenden.

Ausgangslage in Unternehmen und im privaten Umfeld

  • Ausgangslage und Überblick
  • Bewusstseinswandel / aktuelle Urteile und Trends
  • Gesetzliche Anforderungen und Praxis

Rechtliche Rahmenbedingungen

  • Rechtsrahmen - die Säulen im Datenschutzrecht
  • Rechtliche Rahmenbedingungen bei Videoüberwachung
  • BDSG 2018-Regelungen / § 4 BDSG
  • Zulässigkeit und Anwendbarkeit und DS-GVO, Art. 6, Abs. 1 i.V. mit EW 89 ff. und EW 91, Satz. 3
  • Ferner Art. 13, 30 und 35 DS-GVO
  • Beteiligungsrechte des Betriebsrats (§ 87 BetrVG)

Gestaltung und Umsetzung in der Praxis

  • Vorgehensweise und Prozessmodell für Vorabkontrolle und Schutzbedarfsermittlung in der Praxis
  • Nutzung von Checklisten und Praxisbeispiele
  • Dokumentationsmuster für Vorabkontrolle und Verfahrensverzeichnis
  • Datenschutz-Folgenabschätzung gemäß Artikel 35 DS-GVO

Tagesfragen und Fallübungen

  • Fallbeispiele aus der Prüfpraxis der Aufsichtsbehörden
  • Übungsbeispiel: IT-Infrastruktur Videoüberwachung, Prozess Vorabkontrolle und Schutzbedarf Musterdokumentationen
  • Weiterführende Hinweise gemäß Art. 35 Abs. 7 DS-GVO von Aufsichtsbehörden und Verbänden
  • Rechtsfolgen bei Verstoß

Netto-Unterrichtsstunden: 5,5 h

Vortragsmethode: Vortrag, Muster- und Prozessmodelle, Teilnehmerfragen und -austausch

Am Ende der Veranstaltung wird eine Teilnahmebescheinigung ausgeteilt.

Fortbildungsveranstaltung gem. Art. 38  Abs. 2 DS-GVO/§§ 5, 6, 38 BDSG

Zur Verhinderung von Straftaten (z.B. Diebstählen) wird die Videoüberwachung heutzutage als Allheilmittel gesehen. Die zahlreich installierten Videokameras gehören mittlerweile zu unserem Alltag. Da ...

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Lernziele

Als Datenschutzbeauftragter erfahren Sie, wie Sie die Installation und die Nutzung von Videoüberwachungsanlagen datenschutzkonform begleiten und anhand eines Prozessmodels zur Durchführung einer Vorabkontrolle einschließlich der Schutzbedarfsermittlung nach BSI prüfen können.

Als Datenschutzbeauftragter erfahren Sie, wie Sie die Installation und die Nutzung von Videoüberwachungsanlagen datenschutzkonform begleiten und anhand eines Prozessmodels zur Durchführung einer Vor ...

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Zielgruppen

Datenschutz- und IT-Sicherheitsbeauftragte sowie Mitarbeiter aus den für den Datenschutz verantwortlichen Stellen

SG-Seminar-Nr.: 1460406

Termin

09.11.2020 , 10:00 - 17:00 Uhr

Günstige Preise

Semigator berücksichtigt

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€ 833,00

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Veranstaltungsinformation

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