Der Gesetzgeber fordert, dass Sachkundige Aufsichtspersonen in Versammlungsstätten regelmäßig ihr Wissen auffrischen und schreibt eine jährliche Wiederholung des Seminars vor. Dies ist in der Muster-Versammlungsstättenverordnung (MVStättVO), der jeweiligen Landesverordnung, im Arbeitsschutzgesetz und in den DGUV Vorschriften festgelegt.
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Der Gesetzgeber fordert, dass Sachkundige Aufsichtspersonen in Versammlungsstätten regelmäßig ihr Wissen auffrischen und schreibt eine jährliche Wiederholung des Seminars vor. Dies ist in der Muste ...
Mehr Informationen >>Sachkundige Aufsichtsperson in Versammlungsstätten - Wiederholungsunterweisung (Teilnahmezertifikat)