Der Gigabit Infrastructure Act (GIA) ersetzt die Breitband-Kostensenkungsrichtlinie der Europäischen Union (EU). Wie in den anderen EU-Mitgliedstaaten gilt der GIA auch in Deutschland unmittelbar. Gleichzeitig kennt die Verordnung neben einheitlichen Rechtsnormen diverse Ausnahmen von der berühmten Regel. Vor allem mit Blick auf den in Teilen betriebs- und volkswirtschaftlich schädlichen Doppelausbau von Glasfasernetzen (Überbau) ist im Rechtsetzungsverfahren um die richtige Ausrichtung gerungen worden. Schließlich beeinträchtigt dieser ebenfalls das Geschäftsmodell vieler kommunaler Unternehmen. Was sich für kommunale Unternehmen mit dem neuen GIA ändert und was Sie gegen schädlichen Überbau in Zukunft tun können, erfahren Sie in diesem VKU-Web-Seminar.
Der Gigabit Infrastructure Act (GIA) ersetzt die Breitband-Kostensenkungsrichtlinie der Europäischen Union (EU). Wie in den anderen EU-Mitgl ...
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