Mehr als ein Jahr befindet sich nunmehr daseAU-Verfahren in der obligatorischen Umsetzung und hat sich in der Praxis als Massenverfahren etabliert. Der Datenaustausch Entgeltersatzleistungen ist hingegen bereits seit 2012 als verpflichtender Datenaustausch zwischen den Sozialversicherungsträgern und den Arbeitgebern verpflichtend. Aufgrund von gesetzlichen Änderungen, rechtlichen Entscheidungen und praktischen Erfahrungen werden die Verfahren regelmäßig fortentwickelt.So wird das eAU-Verfahren zum 01.01.2025 und das EEL-Verfahren zum 01.01.2026 fortentwickelt werden. Die hierbei vorgesehenen Veränderungen haben Auswirkungen auf die praktische Umsetzung. Da wie immer der Teufel im Detail steckt, werden die relevanten Änderungen, der Hintergründe und Chancen aufgezeigt, um die Verfahren bzw. die Veränderungen bestmöglich in der Praxis umsetzen und nutzen zu können.
Inhalte des Online-Kompaktkurses:
Mehr als ein Jahr befindet sich nunmehr daseAU-Verfahren in der obligatorischen Umsetzung und hat sich in der Praxis als Massenverfahren etabliert. Der Datenaustausch Entgeltersatzleistungen ist hinge ...
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