Lichtsignal- bzw. Lichtzeichenanlagen (umgangssprachlich oft als „Ampeln“ bezeichnet) dienen der Steuerung des Straßenverkehrs. In Arbeitsstellen müssen sie temporär eingesetzt werden, wenn Engstellen mit Wechselverkehr oder gesicherte Fußwegquerungen eingerichtet werden, aber auch bei Umleitungsstrecken.
Das Seminar vermittelt die Kenntnisse, die für den Einsatz temporärer Lichtzeichenanlagen an Arbeitsstellen an Straßen erforderlich sind, um diese planen und einrichten sowie genehmigen und kontrollieren zu können.
Hier werden die Rechtsgrundlagen und geltenden Regelwerke vorgestellt und die sich daraus ergebenden Anforderungen und erforderlichen Nachweise beschrieben. Für die verschiedenen Einsatzbereiche werden Erläuterungen zum verkehrstechnischen Nachweis und den Signalprogrammen gegeben. Dabei wird auch auf die Anforderungen an die Verkehrsrechtliche Anordnung eingegangen.
Inhalte
Schulungsnachweis: Schulungsbescheinigung
In Schulungsgebühr enthalten: Im Preis enthalten sind Schulungsbescheinigung, Sicherheitspass nach Bedarf und Seminarbegleitende Unterlagen. Bei Präsenz-Seminaren ist die Bewirtung der Teilnehmer im Preis enthalten (Tagungsgetränke, Kaffeepausen, Mittagessen).
Gut zu wissen: Ampeln werden in der StVO als Lichtzeichenanlage (kurz: LZA) bezeichnet. In der Verkehrsplanung sowie in technischen Richtlinien ist jedoch der Begriff Lichtsignalanlage (LSA) gängiger. Alle transportablen Lichtsignalanlagen unterliegen der Überprüfung bzw. Abnahme durch die zuständige Behörde - vor der Inbetriebnahme. Transportable Lichtsignalanlagen müssen baulich und technisch den „Technischen Lieferbedingungen für transportable Lichtsignalanlagen" entsprechen. Die Steuerung hat gemäß den „Richtlinien für Signalanlagen (RiLSA) zu erfolgen. Sie sind nach RSA21 immer dann einzusetzen, wenn der Verkehr ohne Steuerung nicht sicher oder nicht flüssig ablaufen kann. Die ZTV-SA geben hierzu ergänzende Hinweise.
Lichtsignal- bzw. Lichtzeichenanlagen (umgangssprachlich oft als „Ampeln“ bezeichnet) dienen d ...
Mehr Informationen >>Verkehrsbehörden, die LZA prüfen, anordnen, abnehmen und kontrollieren müssen sowie ausführende Firmen, die LZA planen und einrichten.
Datum | Uhrzeit | Dauer | Preis | ||
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Darmstadt, DE | |||||
11.09.2025 | 09:00 - 16:00 Uhr | 7 h | Mehr Informationen > | Jetzt buchen › | |
24.02.2026 | 09:00 - 16:00 Uhr | 7 h | Mehr Informationen > | Jetzt buchen › | |
Heidelberg, DE | |||||
25.11.2025 | 09:00 - 16:00 Uhr | 7 h | Mehr Informationen > | Jetzt buchen › |
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