Seit April 2016 müssen Bediener von geländegängigen Teleskopladern bzw. -staplern geschult sein und einen Fahrerausweis nachweisen. Mit dieser Ausbildung werden die Anforderungen der Berufsgenossenschaft gemäß DGUV Grundsatz 308-009 „Qualifizierung und Beauftragung der Fahrerinnen und Fahrer von geländegängigen Teleskopstaplern“ nach der Grundstufe 1 erfüllt.
Seit April 2016 müssen Bediener von geländegängigen Teleskopladern bzw. -staplern geschult sein und einen Fahrerausweis nachweisen. Mit dieser Ausbildung werden die Anforderungen der Berufsgenossenscha...
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Diese Ausbildung richtet sich an zukünftige Bediener von Teleskopladern, die noch keine Vorkenntnisse besitzen.