Rechtliche GrundlagenRechtshierarchie: International - Europa - Bund - Land Kreislaufwirtschaftsgesetz und untergesetzliche Verordnungen, z. B. Abfallverzeichnisverordnung, Nachweisverordnung Erläuterungen zu den Technischen Regeln für Gefahrstoffe im Zusammenhang mit den dazugehörigen Gesetzen und Regeln, z. B. Gefahrstoffverordnung Genehmigungsrechtliche Grundlagen für die Einrichtung und den Betrieb von Anlagen gemäß TRGS 520Haftungsfragen der Beschäftigten, z. B. beschränkte Arbeitnehmerhaftung, Stellung von beauftragten Personen Gefahrgutrecht mit Erläuterungen zu wesentlichen Ausnahmen, z. B. Ausnahme 20 GGAVArbeitsschutzrechtDurchführung der SammlungInhalte der TRGS 520 Gefahren, die bei der Sammlung auftreten könnenBesonderheiten unterschiedlicher Sammelformen (mobil/stationär) Umgang mit Kundinnen und Kunden, typische Situationen an Beispielen erläutertErwerben von Skills im Umgang mit sammlungstypischen SituationenAufbau von Sammelstellen und Ablauf der SammlungVerhalten bei Abfällen, die nicht angenommen werden dürfenSchnelltests, Analyseverfahren und deren Interpretation Eigenschaften und Wirkungsweisen gefährlicher Abfälle Grundlagen der ToxikologieGesundheitsgefahren Brandgefahren Umweltgefahren Sofortmaßnahmen bei Unfällen und Zwischenfällen Einsatz von Notfallspüllösungen, Notduschen etc. Besonderheiten bei der Sammlung von Lithiumbatterien Besondere Gefahren von Lithiumbatterien BehältersystemeSichere und fachgerechte Verpackung Erkennen und Einschätzen von defekten Lithiumbatterien Brandvorbeugung Voraussetzung:Voraussetzung für die Fachkunde ist die Erfüllung der Anforderungen gemäß TRGS 520 Abschnitt 4.2 Absatz 2 oder 3 sowie Absatz 5 und 6.Abschluß:Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie
Rechtliche Grundlagen
Rechtshierarchie: International - Europa - Bund - Land
Kreislaufwirtschaftsgesetz und untergesetzliche Verordnungen, z. B. Abfallverzeichnisverordnung, Nachweisverordnung
Erläuteru...
Mehr Informationen
In diesem Grundlehrgang erwerben Sie die nach den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 520, Abschnitt 4.2, geforderte Fachkunde für den Betrieb von Sammelstellen und Zwischenlagern für Kleinmengen gefährlicher Abfälle. Sie lernen, Gefahren zu erkennen und einzuschätzen, angelieferte Abfälle korrekt zu klassifizieren und geeignete Schutzmaßnahmen bei der Handhabung gefährlicher Abfälle umzusetzen. Die Schulung vermittelt Ihnen ein umfassendes Verständnis der rechtlichen Vorgaben, insbesondere der Gefahrstoffverordnung und der TRGS 520. Sie verstehen Ihre Verantwortung im gesamten Entsorgungsprozess und erkennen, wie sich Arbeitsabläufe optimieren lassen. Sie erhalten zudem das notwendige Know-how, um als fachkundige Person sicher zu handeln und sowohl Kundinnen und Kunden sowie Mitarbeitenden mit fundierten Aussagen zur Seite stehen zu können. Neben rechtssicherem Handeln stärken Sie Ihre Fähigkeiten im Kundenkontakt und im Umgang mit psychischen sowie physischen Belastungen.Während des TRGS-520-Seminars vertiefen und verinnerlichen Sie die gelernten Inhalte kontinuierlich durch praxisnahe Beispiele und Übungen. Umfangreiches Begleitmaterial unterstützt Sie dabei, auch nach der Fortbildung sicher und effizient zu arbeiten.Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) verlangen für die Errichtung und den Betrieb von Sammelstellen und Zwischenlagern von gefährlichen Abfällen, dass zu jedem Zeitpunkt des Betriebs fachkundige Personen vor Ort sein müssen. Als verantwortliche Person gewährleisten Sie den regelmäßigen und sicheren Betrieb und tragen damit wesentlich zu einem sicheren Umgang mit gefährlichen Abfällen bei.
In diesem Grundlehrgang erwerben Sie die nach den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 520, Abschnitt 4.2, geforderte Fachkunde für den Betrieb von Sammelstellen und Zwischenlagern für Kleinmeng...
Mehr Informationen
Mitarbeitende in stationären/mobilen Sammelstellen und Zwischenlagern für gefährliche Abfälle in begrenzten Mengen aus privaten Haushalten, gewerblichen oder sonstigen wirtschaftlichen Unternehmen oder öffentlichen Einrichtungen.Betreiber, verantwortliche Personen und Mitarbeitende von Wertstoffhöfen und Mitarbeitende von Kommunen, privatwirtschaftlichen Unternehmen und Behörden.
Mitarbeitende in stationären/mobilen Sammelstellen und Zwischenlagern für gefährliche Abfälle in begrenzten Mengen aus privaten Haushalten, gewerblichen oder sonstigen wirtschaftlichen Unternehmen ode...
Mehr Informationen