In diesem behördlich anerkannten Lehrgang erwerben Sie die fachliche Qualifikation, die Sie für die Bestellung als Störfallbeauftragter benötigen. Die Anforderungen an Ihre Fachkunde nach § 7 und Anhang II der 5. BImSchV werden in diesem Lehrgang vermittelt.
Nach der 5. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) haben Betreiber genehmigungsbedürftiger Anlagen einen oder mehrere Störfallbeauftragte zu bestellen.
Soweit es sich um genehmigungsbedürftige Anlagen handelt, dient dieses Gesetz auch der integrierten Vermeidung und Verminderung schädlicher Umwelteinwirkungen durch Emissionen in Luft, Wasser und Boden unter Einbeziehung der Abfallwirtschaft, um ein hohes Schutzniveau für die Umwelt insgesamt zu erreichen, sowie dem Schutz und der Vorsorge gegen Gefahren, erhebliche Nachteile und erhebliche Belästigungen, die auf andere Weise herbeigeführt werden.
Dauer3 Seminartage
Abschlussstaatlich anerkannter Fachkundenachweis
Kosten990,00 Euro MwSt.-befreit inkl. Seminarunterlagen
In diesem behördlich anerkannten Lehrgang erwerben Sie die fachliche Qualifikation, die Sie für die Bestellung als Störfallbeauftragter benötigen. Die Anforderungen an Ihre Fachkunde nach § 7 und ...
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