An allen Arbeitsplätzen und Verkehrswegen, an denen Absturzgefährdung besteht, die durch technische Maßnahmen nicht beseitigt werden kann, gelten die Vorschriften zur Anwendung von PSA gegen Absturz: BG-Regel 198 ("Einsatz von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz") und BGR 199 ("Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen zum Retten aus Höhen und Tiefen").
Die PSA werden für den jeweiligen Einsatzzweck ausgewählt und sind bestimmungsgemäß zu benutzen. Vor der ersten Benutzung (und nach Bedarf) muss die/der Beschäftigte entsprechend unterwiesen werden. Danach muss diese Unterweisung mindestens einmal jährlich durchgeführt werden (BGV/GUV-V A1).
Dieses Seminar wird zur Zeit nur als Inhouse-Schulung angeboten!
Seminardauer: 9:00 – ca. 15:30 Uhr
An allen Arbeitsplätzen und Verkehrswegen, an denen Absturzgefährdung besteht, die durch technische Maßnahmen nicht beseitigt werden kann, gelten die Vorschriften zur Anwendung von PSA gegen Absturz ...
Mehr Informationen >>- Rechtliche Grundlagen und Voraussetzungen - Grundkenntnisse in der Handhabung der PSAgA - Definition Absturz, Absturzgefahr und Hängetrauma - Arten von PSAgA - Definition und Arten der Auffangsysteme - Sicheres Anlegen der PSA - Prüfen und Lagern von PSAgA - Praktische Übungen Voraussetzung für die Teilnahme ist die arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung G41!
- Rechtliche Grundlagen und Voraussetzungen - Grundkenntnisse in der Handhabung der PSAgA - Definition Absturz, Absturzgefahr und Hängetrauma - Arten von PSAgA - Definition und Arten der Auffangsyste ...
Mehr Informationen >>Feuerwehr, Mobilfunk und Windenergie, Dachdecker und Gerüstbau, Veranstaltungstechnik, Baumpflege, Ingenieure, Meister, Vorarbeiter, Poliere u. a. , die Prüfungen von Sicherheits- und Rettungsgeschirren durchführen sollen.
Feuerwehr, Mobilfunk und Windenergie, Dachdecker und Gerüstbau, Veranstaltungstechnik, Baumpflege, Ingenieure, Meister, Vorarbeiter, Poliere u. a. , die Prüfungen von Sicherheits- und Rettungsgeschi ...
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