Der Sicherheits- und Gesundheitskoordinator unterstützt den Bauherrn und die sonstigen am Bau beteiligten Personen bei der gemeinsamen Einbindung von Sicherheit und Gesundheitsschutz. Grundlagen sind die in § 3 BaustellV genannten Aufgaben.
AbschlussErfolgskontrolle und mündliche Prüfung
Voraussetzung ist die Teilnahme am gesamten Lehrgang (85% tige Anwesenheit) Das nach bestandener Prüfung erworbene Teilnahmezertifikat belegt die im Lehrgang erworbenen Koordination-Kenntnisse (RAB 30, Anlage C). Gemäß RAB 30 gilt diese Bescheinigung als ein notwendiger Nachweis für die Qualifikation eines geeigneten SiGe-Koordinators.
Lehrgangsinhalte
Baustellenverordnung
Koordinierung während der Planung und Ausführung
Ausarbeitung und Umgang von Sicherheits- und Gesundheitsschutzpläne
Erstellung von Unterlagen für spätere Arbeiten an der baulichen Anlage
Instrumente für die Tätigkeit des Koordinators und deren Nutzung
Umgang mit Konfliktsituationen
Rechtliche Grundlagen; BaustellV
Grundkenntnisse der VOB
Vertragliche Regelungen und Ausschreibungen, Grenzen vertraglicher Regelungen (§ 305 ff BGB)
Haftung und Verantwortung eines SiGeKo
Sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung
Praktische Übungen
Erkennen von Sicherheits- und Gesundheitsgefährdungen
Recherche und Zuordnung der zu verwendenden Sicherheitsvorschriften
Der Sicherheits- und Gesundheitskoordinator unterstützt den Bauherrn und die sonstigen am Bau beteiligten Personen bei der gemeinsamen Einbindung von Sicherheit und Gesundheitsschutz. Grundlagen sind ...
Mehr Informationen >>Die Aufgaben des Koordinators ergeben sich aus den allgemeinen Grundsätzen nach § 4 Arbeitsschutzgesetz bei der Planung der Ausführung.
Er stellt sicherheits- und gesundheitsschutzrelevante Wechselwirkungen zwischen den Arbeiten der einzelnen Gewerke auf der Baustelle und anderen betrieblichen Tätigkeiten oder Einflüssen auf oder in der Nähe der Baustelle fest. Beratend kann er auf die Planung bleibender sicherheitstechnischer Einrichtungen einwirken und die sichere und gesundheitsgerechte Durchführung unterstützen.
Die Aufgaben des Koordinators ergeben sich aus den allgemeinen Grundsätzen nach § 4 Arbeitsschutzgesetz bei der Planung der Ausführung.
Er stellt sicherheits- und gesundheitsschutzrelevante ...
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