Das viertägige Seminar vermittelt die Grundlagen zum Arbeitsschutz auf Baustellen und gibt Praxishilfen zur baustellenspezifischen Umsetzung. Die Teilnehmer erwerben „arbeitsschutzfachliche Kenntnisse” gemäß RAB 30, Anlage B, um als „geeigneter Koordinator” tätig werden zu können. Sie erhalten nach erfolgreicher Teilnahme darüber eine Bescheinigung.
Lehrgangsinhalte
Allgemeine Grundsätze des Arbeitsschutzes nach Arbeitsschutzgesetz
Vorschriften der Unfallversicherungsträger
Organisation des Arbeitsschutzes auf Baustellen
Ermittlung und Beurteilung von Gefährdungen auf Baustellen
Maßnahmen bei besonders gefährlichen Arbeiten, Sicherheit von Baugruben, Vermeidung von Absturzgefahren etc.
Maßnahmen zur Sicherheit bei Abbruch- und Sanierungsarbeiten, sicherer Personen- und Fahrzeugverkehr
Sichere Baustellentransporte und Lagerung
Schutzmaßnahmen bei Lärm und Vibration
Tagesunterkünfte, Waschräume, Toiletten und sonstige Einrichtungen
Arbeitszeitregelungen
Abschluss
Erfolgskontrolle
Voraussetzung ist die Teilnahme am gesamten Lehrgang (85% tige Anwesenheit).952 Das nach bestandener Prüfung erworbene Teilnahmezertifikat belegt die im Lehrgang erworbenen Koordination-Kenntnisse (RAB 30, Anlage B). Gemäß RAB 30 gilt diese Bescheinigung als ein notwendiger Nachweis für die Qualifikation eines geeigneten SiGe-Koordinators.
Das viertägige Seminar vermittelt die Grundlagen zum Arbeitsschutz auf Baustellen und gibt Praxishilfen zur baustellenspezifischen Umsetzung. Die Teilnehmer erwerben „arbeitsschutzfachliche Kenntnis ...
Mehr Informationen >>Nutzen
Die Aufgaben des Koordinators ergeben sich aus den allgemeinen Grundsätzen nach § 4 Arbeitsschutzgesetz bei der Planung der Ausführung.
Er stellt sicherheits- und gesundheitsschutzrelevante Wechselwirkungen zwischen den Arbeiten der einzelnen Gewerke auf der Baustelle und anderen betrieblichen Tätigkeiten oder Einflüssen auf oder in der Nähe der Baustelle fest. Beratend kann er auf die Planung bleibender sicherheitstechnischer Einrichtungen einwirken und die sichere und gesundheitsgerechte Durchführung unterstützen.
Nutzen
Die Aufgaben des Koordinators ergeben sich aus den allgemeinen Grundsätzen nach § 4 Arbeitsschutzgesetz bei der Planung der Ausführung.
Er stellt sicherheits- und gesundheitsschutzrelevante ...
Mehr Informationen >>Zielgruppe
Ingenieure, Architekten, Techniker und Personen, die als Bauherrenvertreter nach §4 der BaustellV mit der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination beauftragte werden sollen.