Hersteller und Vertreiber von Stoffen und Zubereitungen sind, nach der REACH-Verordnung (national: Bekanntmachung 220), zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern verpflichtet. Die Erstellung kann nur eine sachkundige Person in Ihrem Unternehmen übernehmen, die zuvor eine Schulung absolviert hat und somit über die nötigen Kenntnisse verfügt. Chemikalienrelevante EU-Richtlinien und deren Umsetzung
Aufbau, Inhalte und Dokumentation des Sicherheitsdatenblattes
Vollständigkeit und Plausibilität, Plausibilitätsprüfung
Verantwortlichkeiten, Delegationsmöglichkeiten und Datenweitergabe
Bestimmung und Bewertung physikalisch-chemische Stoffeigenschaften
Toxikologische / Ökotoxikologische Bestimmungs- und Bewertungsverfahren
Sicherer Umgang mit chemischen Stoffen
Transportvorschriften und Klassifizierung
Notfallmanagement
Hersteller und Vertreiber von Stoffen und Zubereitungen sind, nach der REACH-Verordnung (national: Bekanntmachung 220), zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern verpflichtet. Die Erstellung kann nu ...
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In diesem Seminar werden Ihnen alle wesentlichen Informationen vermittelt, um die gesetzlichen Vorgaben für die Erstellung von Sicherheitsdatenblättern in die betriebliche Praxis umzusetzen. Sie lernen, wie Sie durch frühzeitiges Erkennen der behördlichen Anforderungen rechtssichere und kostengünstige Lösungen realisieren.
In diesem Seminar werden Ihnen alle wesentlichen Informationen vermittelt, um die gesetzlichen Vorgaben für die Erstellung von Sicherheitsdatenblättern in die betriebliche Praxis umzusetzen. Sie ler ...
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Künftige sachkundige Personen im Sinne der REACH-Verordnung, Gefahrstoffbeauftragte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Umweltschutzbeauftragte.