Sachkundelehrgang nach § 11 der Chemikalien-Verbotsverordnung. 05319 -
Seminar / Kurs
von TÜV Rheinland Akademie GmbH
Intensive Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung nach § 11 der Chemikalien -Verbotsverordnung.
Inhalte
Das Inverkehrbringen bestimmter gefährlicher Stoffe, Zubereitungen
oder Erzeugnisse darf nach dem Chemikaliengesetz nur von sachkundigen Personen erfolgen. Diese Personen müssen eine behördliche Prüfung nach § 11 der Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV) ablegen. Unser Seminar bereitet Sie intensiv auf die anstehende Prüfung vor. Grundbegriffe der Gefahrstoffkunde
Europäisches und deutsches Chemikalien- und Gefahrstoffrecht
Gefahrenabwehr und erste Hilfe
Lagerung und Abgabe von Gefahrstoffen
Toxikologische Grundbegriffe
Gefährdungsbeurteilung: Durchführung, Dokumentation, Maßnahmenumsetzung, Kontrolle
Beschäftigungsbeschränkungen
Umwelteinwirkungen: Akkumulierbarkeit und Verteilungsverhalten
Einstufung und Kennzeichnung von gefährlichen Stoffen
Biozide und sonstige Pflanzenschutzmittel
Lernziele
Sie erhalten eine intensive Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung nach § 11 der ChemVerbotsV.
Sie erlangen Kenntnisse über gefährliche Chemikalien sowie Biozide und Pflanzenschutzmittel.
Zielgruppen
Verantwortliche Personen von Einzel- und Großhandelsunternehmen, sowie von Industriebetrieben, welche Chemikalien in Verkehr bringen und für die Sachkenntnis im Sinne der Chemikalien-Verbotsverordnung gefordert wird.
Termine und Orte