Auszug aus dem Seminarinhalt
- Staatliche und berufsgenossenschaftliche Sicherheitsvorgaben (OStrV, DGUV Vorschrift 11, TROS))
- Aufgaben und Verantwortung des Laserschutzbeauftragten
- Einführung in LWLKS, Laserklassen
- Gefahren von künstlicher optischer Strahlung
- Berechnung von Expositionsgrenzwerten
- Sicherheitsgerechter Umgang mit Laserstrahlung
- Gefährdungsbeurteilung bei der Verwendung von Lasereinrichtungen
- Schutzmaßnahmen und persönliche Schutzausrüstung im Umgang mit künstlicher optischer Strahlung
Rechtsgrundlagen: OStrV, DGUV Vorschrift 11, TROS
Auszug aus dem Seminarinhalt
- Staatliche und berufsgenossenschaftliche Sicherheitsvorgaben (OStrV, DGUV Vorschrift 11, TROS))
- Aufgaben und Verantwortung des Laserschutzbe ...
Mehr Informationen >>Zur Übernahme der arbeitssicherheitstechnischen und sachkundigen Verantwortung als Laserschutzbeauftragter
Die Weiterbildung zum Laserschutzbeauftragten für Lichtwellenleiterkommunikationssysteme (LWLKS) dient zur sachkundlichen Qualifizierung in Bezug auf das sichere Betreiben und Arbeiten an LWLKS ab der Laserklasse 3. Schwerpunkt sind die direkten und indirekten Gefährdungspotentiale beim Betrieb von Lichtwellenleiter-Kommunikationssystemen. Unterrichtet werden die Entstehung und die Wirkung der Laserstrahlung und die Anwendung wirksamer Schutzmaßnahmen. Zur optimalen Vorbereitung auf die Aufgabe als Laserschutzbeauftragter wird ausführlich auf den rechtlichen Rahmen, geltende Vorschriften und Gesetze eingegangen.
Dieses Seminar dient auch als Auffrischung für bereits tätige Laserschutzbeauftragte (empfohlen wird eine Auffrischung alle 5 Jahre).
Abschluss
Theoretische Prüfung und Teilnahmezertifikat
Sachkunde
Hinweis
Zum gemeinsamen Erwerb von Sach- und Fachkunde ist eine gleichzeitige Buchung mit dem Seminar 17.2: Fachkunde für Laserschutzbeauftragte möglich
Zur Übernahme der arbeitssicherheitstechnischen und sachkundigen Verantwortung als Laserschutzbeauftragter
Die Weiterbildung zum Laserschutzbeauftragten für Lichtwellenleiterkommunikationssysteme (L ...
Mehr Informationen >>Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte, sowie Fach- und Führungskräfte, die die betrieblichen Aufgaben eines Laserschutzbeauftragten wahrnehmen sollen, bzw. ihre Kenntnisse auffrischen möchten.
Sie benötigen eine abgeschlossene technische oder naturwissenschaftliche Berufsausbildung (mindestens zwei Jahre) und verfügen über mindestens zwei Jahre Berufserfahrung.
Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte, sowie Fach- und Führungskräfte, die die betrieblichen Aufgaben eines Laserschutzbeauftragten wahrnehmen sollen, bzw. ihre Kenntnisse auffr ...
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