Mit der Muster-Versammlungsstättenverordnung, MVStättVO 2005 (Auszug, Fassung 2014), VStättVO der Länder, bzw. Sonderbauverordnung NRW insbesondere in den Fassungen ab 2004–2014 werden erhöhte Anforderungen an die Betreiber, das aufsichtführende Personal in Versammlungsstätten und an die Veranstalter gestellt. Die Sicherheit der Gäste und Beschäftigten hat höchste Priorität. Das fordert mehr Eigenverantwortung von Betreibern und Veranstaltern.
Die Teilnehmer werden in die Lage versetzt, in Zusammenarbeit mit einem Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik, Veranstaltungen sicher durchzuführen und Sicherheitsmängel zu erkennen.
Dauer: ca. 22 Unterrichtsstunden an 3 Unterrichtstagen
Teilnehmerzahl: mind. 6, max. 20 Teilnehmer
Seminarunterlagen / Vorschriften und Getränke im Preis inklusive.
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Während des Seminars werden folgende Themen behandelt:
Erfolgskontrolle/Zertifikat
Es wird eine LEK (Lernerfolgskontrolle), ein Fachgespräch oder eine Ortsbesichtigung durchgeführt. Im Anschluss an die Schulung wird ein schuleigenes Zertifikat an jeden Teilnehmer ausgehändigt.
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