Anwendung der Ruhensvorschriften beim Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit
Renten (§ 55 BeamtVG und § 14 Abs. 5 BeamtVG)
Erwerbs- und Erwerbsersatzeinkommen (§ 53 BeamtVG)
weiteren Versorgungsbezügen (§ 54 BeamtVG)
Versorgungsbezügen aus zwischen- oder überstaatlicher Verwendung (§ 56 BeamtVG)
Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Renten (§ 55 BeamtVG)
Voraussetzungen für die Anwendung der Ruhensvorschrift
Feststellung der einzubeziehenden Rente bzw. Rententeile
Bestimmung der maßgebenden Höchstgrenze
Durchführung der Ruhensvorschrift
Ergänzende Regelungen und Übergangsvorschriften (beispielsweise § 14 Abs. 5 BeamtVG)
Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Erwerbs- und Erwerbsersatzeinkommen (§ 53 BeamtVG)
Voraussetzungen für die Anwendung der Ruhensvorschrift
Feststellung der einzubeziehenden Erwerbs- und Erwerbsersatzeinkommen
Bestimmung der maßgebenden Höchstgrenze
Durchführung der Ruhensvorschrift
Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit weiteren Versorgungsbezügen (§ 54 BeamtVG)
Definition des Begriffs „Versorgungsbezüge“
Feststellung der maßgebenden Variante im Rahmen der Ruhensvorschrift
Bestimmung der maßgebenden Höchstgrenze
Durchführung der Ruhensvorschrift
Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit Versorgungsbezügen aus zwischen- oder überstaatlicher Verwendung (§ 56 BeamtVG)
Bestimmung des maßgebenden Rechtsstands für die Anwendung der Ruhensvorschrift
Bestimmung der Höchstgrenze und des Ruhensbetrages
Vorgehensweise bei der Kombination mehrerer Ruhensvorschriften
Anwendung der Ruhensvorschriften beim Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit
Renten (§ 55 BeamtVG und § 14 Abs. 5 BeamtVG)
Erwerbs- und Erwerbsersatzeinkommen (§ 53 BeamtVG)
weiteren Vers ...
Datum | Uhrzeit | Preis | ||
---|---|---|---|---|
Wuppertal, DE | ||||
14.11.2023 - 15.11.2023 | 09:15 - 16:45 Uhr | Mehr Informationen > | Jetzt buchen › |
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Wuppertal, DE | ||||
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