Die Einführung eines elektronischen Verfahrens ab 2018 zur Anforderung der A1-Bescheinigung für Beschäftigungen innerhalb der EU- bzw. EWR-Staaten und der Schweiz bei bis zu 24 Monaten befristeten Auslandseinsätzen hat dazu geführt, dass das Thema Entsendungen und die damit verbundenen Aufgaben der Arbeitgeber in den Fokus der Betriebe gerückt sind und viele Fragen und Unsicherheiten hervorrufen. In dem Zusammenhang wurde auch klargestellt, dass die A1-Bescheinigung nicht nur bei den „klassischen“ befristeten Entsendungen, sondern auch bei (kurzen) Dienstreisen in die EU/EWR-Raum beantragt werden muss – also auch bei Tagesdienstreisen. Dies ist nicht die einzige Hürde.
In nahezu allen EU-Mitgliedsstaaten müssen vorherige Registrierungen der Mitarbeiter über Online-Portale vorgenommen werden. Auch muss geprüft werden, ob eine Dienstleistungsanzeige notwendig ist und ob ein Vertreter im Ausland benannt werden bzw. welche Voraussetzungen dieser erfüllen muss. All dies muss die Personalabteilung/Entgeltabrechnung im Fall einer Entsendung wissen. Zudem sind den entsandten Arbeitnehmern zahlreiche Unterlagen mitzugeben – u.a. auch die A1-Bescheinigung.
Bei Entsendungen/grenzüberschreitenden Auftragsannahmen drohen massive Strafen bzw. Bußgelder bei Verstößen gegen die bürokratischen Hürden, die selbst innerhalb der EU eingehalten werden müssen.
Durch die Reform der Entsenderichtlinie, die vom EU-Parlament am 29.05.2018 verabschiedet wurde, werden sich die Hürden, die bei einer grenzüberschreitenden Tätigkeit zu beachten sind, weiter verschärfen. Auch hierauf müssen sich die Unternehmen rechtzeitig vorbereiten.
Netto-Unterrichtsstunden: 5,5 h
Vortragsmethode: Vortrag, Fallbeispiele, Teilnehmerfragen und -austausch
Am Ende der Veranstaltung wird eine Teilnahmebescheinigung ausgeteilt.
Die Einführung eines elektronischen Verfahrens ab 2018 zur Anforderung der A1-Bescheinigung für Beschäftigungen innerhalb der EU- bzw. EWR-Staaten und der Schweiz bei bis zu 24 Monaten befristeten A ...
Mehr Informationen >>In diesem Seminar erfahren Sie, worauf Sie bei Entsendungen achten, welche Formalitäten eingehalten werden und welche Unterlagen vorgelegt werden müssen. Außerdem erhalten Sie Informationen zur neuen EU-Entsenderichtlinie, die am 29.05.2018 vom EU-Parlament verabschiedet wurde und von den Mitgliedstaaten umzusetzen ist.
In diesem Seminar erfahren Sie, worauf Sie bei Entsendungen achten, welche Formalitäten eingehalten werden und welche Unterlagen vorgelegt werden müssen. Außerdem erhalten Sie Informationen zur neu ...
Mehr Informationen >>Leiter/innen und Mitarbeiter/innen des Personalwesens und der Entgeltabrechnung sowie angrenzenden Bereichen, zu deren Aufgabengebiet auch die Entsendung von Mitarbeitern gehört.