Seit dem 25. Mai 2018 gilt die Datenschutz- Grundverordnung (DS-GVO) und löst damit vorrangig die geltenden nationalen Datenschutzvorschriften des Bundes und der Länder hinsichtlich des Schutzes personenbezogener Daten ab. Die DS-GVO lässt aufgrund einiger Öffnungsklauseln zwar weiterhin nationale Vorschriften zur ergänzenden Regelung des Datenschutzes zu, setzt allerdings den maßgeblichen Rahmen. Für die Kontrolle der Einhaltung aller Datenschutzvorschriften ist der betriebliche Datenschutzbeauftragte verantwortlich. Er überwacht die Einhaltung der Datenschutzvorschriften und ist beratender sowie unterstützender Ansprechpartner in sämtlichen Fragen zum Datenschutz. Die Herausforderung für Unternehmen und Behörden als Verantwortliche stellen die umfangreichen Pflichten im Bereich der Risikoabwägung und der Rechenschaftspflichten dar. Schwachstellen im Datenschutz können schnell zu negativen Auswirkungen für das Unternehmen führen: Imageschäden, prozessuale Auseinandersetzung und neue monetäre Sanktionen machen die Prüfung des Datenschutzbeauftragten hinsichtlich seiner präventiv wirkenden Unterstützung sowie der Einhaltung seiner Kontrollpflichten erforderlich. Die Revision des Datenschutzes ist notwendig!
Wichtiger Hinweis: Die Kenntnis der Grundzüge der DS-GVO werden vorausgesetzt!
Notwendigkeit der Prüfung des Datenschutzes
Prüfen der Datenverarbeitung
Prüfen der IT-Technik
Berichterstattung des bDSB
Qualifikation des DSB
Standards
Netto-Unterrichtsstunden: 5,5 h
Vortragsmethode: Vortrag, Teilnehmerfragen und -austausch
Am Ende der Veranstaltung wird eine Teilnahmebescheinigung ausgeteilt.
Fortbildungsveranstaltung gemäß Art. 38 Abs. 2 DS-GVO, §§ 5, 6, 38 BDSG
Seit dem 25. Mai 2018 gilt die Datenschutz- Grundverordnung (DS-GVO) und löst damit vorrangig die geltenden nationalen Datenschutzvorschriften des Bundes und der Länder hinsichtlich des Schutzes pe ...
Mehr Informationen >>Es wird das notwendig Know-How vermittelt, um die Umsetzung der Anforderungen und Kontrollen zum Datenschutz im Unternehmen aus der Sicht der Überwachungsfunktion prüfen zu können. Es findet eine klare Abgrenzung zwischen dem Prüfen des Datenschutzes und der Prüfung der Tätigkeit des Datenschutzbeauftragten statt, um die Unabhängigkeit zu gewährleisten. Standardisierte Vorgehensweisen geben den Teilnehmern die Sicherheit alle Themen abdecken zu können, mit klaren Vorgaben zur Prüfung der Angemessenheit und Wirksamkeit des Datenschutzes im Unternehmen.
Es wird das notwendig Know-How vermittelt, um die Umsetzung der Anforderungen und Kontrollen zum Datenschutz im Unternehmen aus der Sicht der Überwachungsfunktion prüfen zu können. Es findet eine k ...
Mehr Informationen >>Revisoren, Compliance-Beauftragte und Auditoren in Unternehmen, die die Einhaltung von Anforderungen an den Datenschutz im Unternehmen aus Überwachungsfunktionen heraus prüfen. Auch für Datenschutzbeauftragte geeignet, um eigene Kontrollen zur Erfüllung der Anforderungen implementieren zu können.
Revisoren, Compliance-Beauftragte und Auditoren in Unternehmen, die die Einhaltung von Anforderungen an den Datenschutz im Unternehmen aus Überwachungsfunktionen heraus prüfen. Auch für Datenschutz ...
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