Das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG)
Einleitung und Einordnung
- Verhältnis zu Europarecht und EG-Harmonisierungsrichtlinien: „New Approach“ bzw. „New Legislative Framework“
- Verhältnisse des ProdSG zum
- Straf- und Bußgeldrecht: Die persönliche Verantwortlichkeit
- Arbeitsschutzrecht: Die Betreiberpflichten
- Zivil- und (Produkt-)Haftungsrecht
- Betriebs- und Unternehmensorganisation: Pflichtenübertragung und Aufsicht
Ausführliche Vorstellung der Anwendungsbereiche des ProdSG
- Für welche Produkte?Gegenständlicher Anwendungsbereich: Produkte und Verbraucherprodukte, Zulieferprodukte und Anlagen
- Für welche Aktivitäten?Tätigkeitsbezogener Anwendungsbereich: Inverkehrbringen, Bereitstellen, Ausstellen, aber auch erstmalige Verwendung, Erweiterungen und Umbau
- Für welche Wirtschaftsakteure?Persönlicher Anwendungsbereich: Hersteller, Bevollmächtigter, Importeur, Händler, aber auch Betreiber
- Was gilt für Gebrauchtprodukte?Zeitlicher Anwendungsbereich und maßgebliche Rechtslage: Muss ich beim Verkauf nachrüsten?
Relevante Produktanforderungen – Definitionen und Bedeutungen für die Produktsicherheit
- Europäisch-harmonisierter Bereich: EG-Harmonisierungsrichtlinien mit CE-Kennzeichnung
- Nicht harmonisierter Bereich: „nationale Produkte“
- Risikobeurteilung, Konformitätsbewertung und das Maß der zu erreichenden Sicherheit
- Berücksichtigung der bestimmungsgemäßen und vorhersehbaren (Fehl-)Verwendung
- Rechtliche Bedeutung von (DIN-)Normen und Vermutungswirkung bei Normeinhaltung
- Instruktionen und Warnhinweise: Bedienungs-, Betriebs- und Montage-Anleitungen
- Produktkennzeichnungen: CE-Kennzeichnung und GS-Zeichen
Die Betreiberverantwortung
- Eigenherstellung und Direkt- bzw. Eigenimport aus Drittländern
- Vervollständigung unvollständiger Maschinen, Herstellung von Gesamtanlagen und wesentliche Veränderung (Erweiterung und Umbau)
- Inbetriebnahme: Schnittstelle zwischen Inverkehrbringens- und Betreiberrecht, u.a. Vertragsgestaltung beim Ver- und Einkauf von Arbeitsmitteln
Tag 2: 8:30 Uhr bis ca. 16:30 Uhr
Produkthafttung
Einführung und Einordnung
- Was ist der Unterschied zum öffentlich-rechtlichen Produktsicherheitsrecht (ProdSG) und zum kaufrechtlichen Sachmängel-Gewährleistungsrecht?
- Die beiden Rechtsbereiche der Produkthaftung
- Strafrechtliche Verantwortlichkeit
- Zivilrechtliche Schadensersatzhaftung
- Die beiden Säulen der zivilrechtlichen Produkthaftung
- Verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung nach Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG)
- Verschuldenshaftung (mit Beweislastumkehr) nach BGB
Antworten auf die zentralen Fragen
- Was ist Haftungsgegenstand? Definition des Begriffes „Produkt“
- Wann ist ein Produkt fehlerhaft?Definition des Begriffes „Fehler“ und Einfluss- bzw. Steuerungsmöglichkeiten
- Wer haftet?Hersteller (inkl. Zulieferer), Importeure, Händler oder Führungskräfte?
- Wann wird gehaftet?Konstruktions-, Fabrikations-, Instruktions-, Produktbeobachtungspflichten und Organisationspflichten
- Über was muss wann, wo, wie und in welcher Sprache instruiert werden?Die überragende Bedeutung der Bedienungsanleitung
- Wer muss was beweisen?Die (entscheidende) Frage der Beweislastverteilung
- Wann entfällt die Haftung?Die (zahlreichen) Verteidigungsmöglichkeiten
- Wann endet die Haftung?Zeitablauf und Verjährung
- Was ist bei (Mit-)Verschulden des Nutzers?Fremdverantwortung versus Selbstverantwortung
- Auf was wird gehaftet?Die Grundsätze von Schadensersatz und Schmerzengeld
- Was ist vertraglich regelbar?Die Möglichkeiten zur Haftungsbeschränkung
- Qualitätssicherungsvereinbarungen
Die persönliche Produkthaftungsverantwortung
- Wer ist wann und wie weitgehend im Unternehmen für Produktsicherheit verantwortlich?
- Die Relevanz der Unterschrift, z.B. unter Konformitätserklärungen und Risikobeurteilungen
- Mit welchen Instrumenten werden welche Pflichten wie auf welche Mitarbeiter übertragen?
- Was sind die Rechtsfolgen der Pflichtendelegation (Koordination, Aufsicht, Überwachung)?
- Wie kann ich mich gegen Haftung schützen und versichern?
Produkthaftung in Europa / USA
Das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG)
Einleitung und Einordnung
- Verhältnis zu Europarecht und EG-Harmonisierungsrichtlinien: „New Approach“ bzw. „New Legislative Framework“
- Verhältnisse des ...
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