Technische und organisatorische Maßnahmen (Art. 32 DS-GVO)
Verarbeitungsübersichten: Bearbeitung von Verzeichnissen
Was muss der Datenschutzkoordinator zuerst erledigen?
Lernziele
Notwendiges Wissen, Rüstzeug und Praxisübungen!
Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und das BDSG-neu müssen seit dem 25. Mai 2018 zwingend angewendet werden. Sind Sie als Datenschutzkoordinator auf dem aktuellen Stand? Welche Unterstützung können Sie dem Datenschutzbeauftragten geben? Wie sehen Ihre Aufgaben aus? Unser Seminar zeigt Ihnen auf, was Sie wann und wie erledigen. Sie lernen die datenschutzrechtlichen Bestimmungen kennen, die für Sie maßgeblich sind und wissen, was Sie u.a. im Hinblick auf Verfahrensverzeichnisse, Auskunftsbegehren Dritter sowie Auftragsdatenverarbeitung beachten müssen. Außerdem erfahren Sie, wie Sie technische und organisatorische Maßnahmen optimal umsetzen.
Zielgruppen
Datenschutzkoordinatoren und Personen, die im Datenschutzbereich mitwirken
Neu bestellte oder designierte Datenschutzbeauftragte sowie Datenschutzbeauftragte, die Ihr Wissen auffrischen möchten
Leitungspersonen, die sich über aktuelle Entwicklungen informieren wollen
EDV-Administratoren
Qualifizierte Mitarbeiter in Personalabteilung und Rechtsabteilung