Das Patentnichtigkeitsverfahren wurde 2009 durch das Patentrechtsmodernierungsgesetz grundlegend verändert. Der Gesetzgeber hat im Interesse einer höheren Verfahrenseffizienz das Verhältnis zwischen erster Instanz und Berufungsverfahren neu justiert und dabei Umfang und Bedeutung des erstinstanzlichen Verfahrens gestärkt.
Der Lehrgang verfolgt eine doppelte Zielrichtung: Die Referenten stellen das "neue Prozessrecht" für die praktische Arbeit im Detail vor und diskutieren Praxisfragen und neueste Entwicklungen. Außerdem besprechen sie das sich fortentwickelnde materielle Patentrecht in seiner Bedeutung für das Patentnichtigkeitsverfahren. Hierbei sollen insbesondere die jüngsten Entwicklungen und sich andeutende Tendenzen zu den auch in der täglichen Praxis bedeutsamsten Neuerungen des Verfahrens nach neuem Recht aufgezeigt und im Hinblick auf die Kernprobleme des Nichtigkeitsangriffs in den Kontext europäischer Sichtweise gestellt werden.
Die Darstellung erfolgt sowohl aus Sicht des Gerichts als auch aus Sicht der Parteivertreter. Der Lehrgang ist auf Diskussion und auf einen intensiven Erfahrungsaustausch zwischen Referenten und Teilnehmern angelegt.