Nach einem härtesten Tarifstreit in der Metallbranche seit vielen Jahren haben sich die IG-Metall und die Arbeitgeber Anfang Februar auf einen Tarifabschluss geeinigt, der im Hinblick auf die darin u.a. enthaltenen Arbeitszeitregelungen bahnbrechend und auch für Arbeitszeitmodelle in anderen Branchen richtungsweisend sein dürfte. Erstmals sieht ein Tarifvertrag für die Vollzeitbeschäftigten mit mindestens zwei Jahren Betriebszugehörigkeit ab 2019 einen Anspruch auf befristete Teilzeit vor: Sie können ihre Arbeitszeit für mindestens sechs und maximal 24 Monate auf bis zu 28 Wochenstunden reduzieren und dies auch wiederholen. Im Gegenzug erhalten die Arbeitgeber weit mehr Möglichkeiten, die Arbeitszeit für andere Beschäftigte auf bis zu 40 Stunden in der Woche zu erhöhen.
Über die Inhalte dieses Tarifabschlusses wurde erwartungsgemäß äußerst kontrovers diskutiert. Gleichwohl müssen sich die Arbeitgeber – ganz generell – mit einem Recht der Arbeitnehmer auf befristete Teilzeit in naher Zukunft sehr wahrscheinlich gewissermaßen „anfreunden“, da der Koalitionsvertrag die Einführung eines solchen Rechts in das Teilzeit- und Befristungsgesetz unter bestimmten Voraussetzungen vorsieht.
Diese fast schon „revolutionären“ Änderungen auf dem Gebiet des Arbeitszeitrechts verdeutlichen zum einen die Notwendigkeit, betriebliche Arbeitszeitregelungen insoweit „auf den Prüfstand“ zu stellen. Zum anderen eröffnen sie aber auch – insbesondere für die Betriebsparteien – völlig neue Handlungsmöglichkeiten bei der Arbeitszeitgestaltung, um den wechselseitigen Interessen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer an Flexibilisierung der Arbeitszeit aus ihren jeweiligen Blickwinkeln möglichst optimal zu entsprechen.
In diesem Seminar werden die Möglichkeiten und die dabei zu beachtenden rechtlichen Grundlagen und Grenzen für flexible Arbeitszeitmodelle im Einzelnen dargestellt, um dadurch auch bereits bestehende Arbeitszeitregelungen zu analysieren und zu optimieren.
Darstellung der arbeitszeitlichen Regelungen des Tarifabschlusses in der Metallindustrie
Voraussetzungen eines Anspruchs auf befristete Teilzeit nach der geplanten Gesetzesänderung
„Kompensation“ der befristeten Teilzeit durch anderweitige einzelvertragliche Vereinbarung über befristete Arbeitszeiterhöhung
Flexibilisierung der Arbeitszeit durch Betriebsvereinbarungen
Netto-Unterrichtsstunden: 5,5 h
Vortragsmethode: Vortrag, Teilnehmerfragen und -austausch
Am Ende der Veranstaltung wird eine Teilnahmebescheinigung ausgeteilt.
Nach einem härtesten Tarifstreit in der Metallbranche seit vielen Jahren haben sich die IG-Metall und die Arbeitgeber Anfang Februar auf einen Tarifabschluss geeinigt, der im Hinblick auf die darin u. ...
Mehr Informationen >>Nach Besuch des Seminars werden Sie in der Lage sein, bestehende Arbeitszeitsysteme auf ihre Vereinbarkeit mit dem geltenden und zu erwartenden Arbeitszeitrecht zu überprüfen und – unter Berücksichtigung der Besonderheiten Ihres Unternehmens – zu optimieren. Anhand von zahlreichen Beispielen werden die Hand-lungsmöglichkeiten der Betriebsparteien bei der Arbeitszeitgestaltung und -flexibilisierung sowie die dabei zu beachtenden rechtlichen Grundlagen und Grenzen eingehend erörtert.
Nach Besuch des Seminars werden Sie in der Lage sein, bestehende Arbeitszeitsysteme auf ihre Vereinbarkeit mit dem geltenden und zu erwartenden Arbeitszeitrecht zu überprüfen und – unter Berücksi ...
Mehr Informationen >>Für Arbeitszeitfragen zuständige Personalführungskräfte und Betriebsratsmitglieder, die Anregungen zur Gestaltung flexibler Arbeitszeitmodelle und zur Optimierung ihrer bestehenden Arbeitszeitregelungen brauchen
Für Arbeitszeitfragen zuständige Personalführungskräfte und Betriebsratsmitglieder, die Anregungen zur Gestaltung flexibler Arbeitszeitmodelle und zur Optimierung ihrer bestehenden Arbeitszeitrege ...
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