Beschaffung war schon immer nicht auf die billigste, sondern auf die wirtschaftlichste Lösung ausgerichtet. Ein umfassender Wirtschaftlichkeitsbegriff ermöglicht die Erfassung von Nachhaltigkeitsaspekten in der Ausschreibung. Zunehmend werden die Vergabestellen politisch, aber auch rechtlich in Dienst genommen, um strategische Ziele wie Klimaschutz, Energieeffizienz, Ressourcenschonung, kurzum: Nachhaltigkeitsziele durch Vergabeverfahren zu fördern. Durch die Nachfrage der öffentlichen Hand sollen innovative Lösungen stimuliert werden. Das Vergaberecht selbst, aber auch das Fachrecht auf Bundes- und Landesebene gibt entsprechende Impulse. Freilich gelten diese stets nach Maßgabe allgemeiner vergaberechtlicher Vorschriften. Für die Vergabestellen hält diese Entwicklung eine doppelte Herausforderung bereit. Zum einen gilt es die rechtlichen Vorgaben fehlerfrei im Rahmen der vergaberechtlichen Vorschriften umzusetzen. Zum anderen ist im Dialog mit den Bedarfsträgern vor Ort der Rahmen und Zweck einer nachhaltigen Beschaffung und deren Anforderungen zu erörtern. Nachhaltigkeit beginnt bei der Bestimmung der Leistung. Ziel des Seminars ist es, die Teilnehmer mit den grundlegenden Anforderungen der Nachhaltigkeit in Vergabeverfahren vertraut werden zu lassen. Fragen und Probleme aus dem Beschafferalltag sind ausdrücklich willkommen.
Beschaffung war schon immer nicht auf die billigste, sondern auf die wirtschaftlichste Lösung ausgerichtet. Ein umfassender Wirtschaftlichkeitsbegriff ermöglicht die Erfassung von Nachhaltigkeitsasp ...
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Das Seminar richtet sich an öffentliche Auftraggeber, Mitarbeiter Zentraler Einkaufsabteilungen, Beschaffer aus Gemeinden und Landkreisen.