NEU Nachträge berechnen mit tatsächlich erforderlichen Kosten -
Seminar / Kurs
von IBR-SEMINARE | id Verlags GmbH
Inhalte
Aktuelle Rechtsprechung zur Nachtragsberechnung- Umgang mit Spekulationspreisen
- Nullpositionen = Wegfall von Positionen ohne Anordnung/Planungsänderung des AG
- Mengenmehrungen nach § 2 Abs. 3 Nr. 2 VOB/B
- Was sind tatsächlich erforderliche Kosten
- Mengenminderungen und Ausgleichsberechnungen nach § 2 Abs. 3 Nr. 3 VOB/B
- Preisermittlung bei geänderten Leistungen (§ 2 Abs. 5 VOB/B)
- Gekündigte Leistungen (§ 2 Abs. 4 und § 8 Abs. 1 VOB/B bzw. § 648 BGB)
Berechnungsbeispiele- Preisermittlung bei Mengenmehrungen nach § 2 Abs. 3 Nr. 2 VOB/B
- Ausgleichsberechnung bei Mengenminderungen, unter Berücksichtigung von neuen Preisen bei Mengenmehrung nach neuer BGH-Rechtsprechung
- Wegfall von Positionen ohne AG-seitigen Einfluss
- Freie Kündigung des AG einer LV-Position
- Freie Kündigung eines Pauschalpreisvertrages durch den AG
- Geänderte Leistungen: Asphaltarbeiten Deckenerneuerung und Grundhafter Ausbau
Lernziele
Der BGH hat in den vergangenen Jahren einige Entscheidungen im Zusammenhang mit Nachtragsberechnungen getroffen. Zuletzt am 08. August 2019 zur Berechnung eines neuen Einheitspreises bei Mengenmehrungen über 110%. Aber auch zum rechnerischen Umgang mit sogenannten Nullpositionen. Ebenso gibt es ein Urteil zur Preisermittlung bei geänderten Leistungen, indem erläutert wird, wie geänderte Positionen zu berechnen sind.Im Rahmen dieses Seminars stehen, nach Einführung in die BGH-Rechtsprechung zur Nachtragsberechnung, die Berechnungen unterschiedlicher Beispiele im Vordergrund.
Zielgruppen
Bauunternehmer, Handwerker, Architekten, Bauingenieure, Auftraggeber und Auftragnehmer von Bauleistungen, Wohnungsbaugesellschaften, Sachverständige, Bauträger, Baujuristen, Behörden, Banken und Versicherungen.
Termine und Orte