Mit der Novellierung des Werkvertragsrechts zum 1. Januar 2018 wurde die Urkalkulation als maßgebendes Instrument zur Beurteilung der Angemessenheit von Baupreisen im Rahmen der Nachtragsbearbeitung auch außerhalb der VOB/B eingeführt. Kann man sich bei der Bearbeitung von Nachträgen nunmehr auf die Urkalkulation stützen, so besteht weiterhin häufig Unsicherheit wie auch Unkenntnis über die Angemessenheit der Angebotspreise. Darüber hinaus sind Architekten wie Fachplaner verpflichtet, im Rahmen der Leistungsphase 7 der HOAI, Angebote auf ihre Wirtschaftlichkeit hin zu überprüfen. Insbesondere die Neufassung der HOAI (HOAI 2013) beinhaltet diesbezüglich einen erweiterten Leistungskatalog.
Diese neuen Aufgaben und Leistungspflichten wird in der Praxis regelmäßig jedoch nur unzureichend nachgekommen, was erhebliche Haftungsrisiken zur Folge haben kann. Häufig fehlt es in der Baupraxis an hinreichenden Kenntnissen die Wirtschaftlichkeit von Angeboten, Strategien der Preispolitik, Nebenangeboten, Alternativen und Nachträgen bautechnisch, bauverfahrenstechnisch, baubetrieblich und rechtlich methodisch richtig zu prüfen. Die Zielsetzung dieses Seminares liegt deshalb darin, die erforderlichen Methoden und Verfahren darzulegen und an einer Vielzahl praktischer Beispiele aus Vergabe-, Vertrags-, Änderungs- und Nachtragsmanagement darzustellen. Die Teilnehmer werden nach Abschluss des Seminares in der Lage sein:
- Kalkulationen von Baupreisen, Angebote wie Nachträge, prüfen und richtig interpretieren zu können,
- Wirtschaftlichkeitsberechnungen des Hoch- und Tiefbaus sicher durchführen,
- Preisunterschiede in Angeboten, die sich nicht im Angebotspreis niederschlagen identifizieren,
- Wirtschaftlichkeitsrisiken aus Spekulationsangeboten erkennen und Finanzierungsmodelle beurteilen zu können.
Mit der Novellierung des Werkvertragsrechts zum 1. Januar 2018 wurde die Urkalkulation als maßgebendes Instrument zur Beurteilung der Angemessenheit von Baupreisen im Rahmen der Nachtragsbearbeitung ...
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