09:30 - 11:00 UhrDie Ansprüche und Handlungsmöglichkeiten des Auftragnehmers bei Störungen des Bauablaufs ein Überblick(RA Dr. Stephan Bolz)11:00 - 11:15 UhrKaffeepause11:15 - 12:45 UhrDie Entwicklung der Rechtsprechung des BGH zu § 642 BGB und deren Folgen von der Einschränkung des Tatbestands (Urteile vom 26.10.2017, IBR 2017, 664, und 26.04.2018, IBR 2018, 379) bis zur inhaltlichen Ausgestaltung des Entschädigungsanspruchs (Urteile vom 26.10.2017, IBR 2017, 666, und 30.01.2020, IBR 2020, 229)(RiBGH Prof. Dr. Andreas Jurgeleit)12:45 - 13:45 UhrMittagspause13:45 - 15:15 UhrDie rechtliche und praktische Behandlung von Bauzeitnachträgen in der Praxis(RA Dr. Bernhard von Kiedrowski)15:15 - 15:30 UhrKaffeepause15:30 - 17:00 UhrDie Berechnung des Entschädigungsanspruchs i.S.v. § 642 BGB nach neuer BGH-Rechtsprechung (Urteil vom 30.01.2020, IBR 2020, 229)(Prof. Dr. Ralph Bartsch)
09:30 - 11:00 UhrDie Ansprüche und Handlungsmöglichkeiten des Auftragnehmers bei Störungen des Bauablaufs ein Überblick(RA Dr. Stephan Bolz)
11:00 - 11:15 Uhr
Kaffeepause
11:15 - 12:45 UhrDie Entwi ... Mehr Informationen >>
Störungen des Bauablaufs gehören zu den größten Verlustquellen des Auftragnehmers. Die Möglichkeit eines finanziellen Ausgleichs bietet u. a. die Regelung des § 6 Abs. 6 VOB/B, wonach dem Auftragnehmer ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Auftraggeber zusteht, wenn dieser die Behinderung zu vertreten hat und dem Auftragnehmer hierdurch ein nachweisbarer Schaden entstanden ist. Die bei der Geltendmachung eines auf § 6 Abs. 6 VOB/B gestützten Bauzeitennachtrags vom Auftragnehmer vorzulegende konkrete bauablaufbezogene Darstellung (BGH, IBR 2005, 246) hat sich jedoch in der Praxis als eine kaum zu überwindende Hürde erwiesen (siehe z. B. OLG Oldenburg, IBR 2019, 603). Aufgrund dessen ist seit der Entscheidung des BGH vom 21.10.1999 (IBR 2000, 217) der bis dahin im VOB-Vertrag gesperrte Entschädigungsanspruch aus § 642 BGB immer stärker in den Fokus der Aufmerksamkeit aller Baubeteiligten geraten. Die Tatbestandsvoraussetzungen dieser Vorschrift und insbesondere die Frage nach Berechnung der Entschädigungshöhe waren jedoch lange unklar und insbesondere im baurechtlichen Schrifttum umstritten. Erst in den letzten Jahren hat der Bundesgerichtshof in einigen grundlegenden Entscheidungen zu den Voraussetzungen des Entschädigungsanspruchs aus § 642 BGB Stellung nehmen und Maßstäbe zur Berechnung der Entschädigungshöhe setzen können.Die Darstellung und Diskussion der sich aus diesen Entscheidungen für die Praxis ergebenden rechtlichen, praktischen und baubetrieblichen Konsequenzen ist Ziel des 9. IBR-EXPERTENFORUMS.
Störungen des Bauablaufs gehören zu den größten Verlustquellen des Auftragnehmers. Die Möglichkeit eines finanziellen Ausgleichs bietet u. a. die Regelung des § 6 Abs. 6 VOB/B, wonach dem Auftrag ...
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