Das Medizinprodukterecht beinhaltet neben dem MPG verschiedene weitere Regelungen und Richtlinien. Für den Anwender und für den Verantwortlichen ist die Medizinprodukte-Betreiberverordnung grundlegend. Ziel ist es, ein höchstmögliches Maß an Sicherheit für den Patienten und dem Anwender zu erreichen.
Diese Sicherheit zu gewährleisten gehört zu den Aufgaben und Pflichten des Betreibers, des Verantwortlichen und des Beauftragten. Die Einweisungsverpflichtung wird in der Medizinprodukte-Betreiberverordnung unter § 10 und § 5 genau geregelt. Einweisungspflichten nach anderen Vorschriften werden hiervon nicht berührt. Zur praktischen Umsetzung der Pflichten aus der MPBetreibV wird z. B. ausdrücklich empfohlen, Medizinprodukte-Beauftragte zu benennen, auch wenn keine Medizinprodukte der Anlage 1 MPBetreibV in der Einrichtung betrieben und angewendet werden.
Kosten510,00 Euro (MwSt.-befreit)
AbschlussMedizinproduktebeauftragter - Zertifikat Es wird eine jährliche Auffrischung empfohlen.
Auch als Inhouse Schulung buchbar.
Das Medizinprodukterecht beinhaltet neben dem MPG verschiedene weitere Regelungen und Richtlinien. Für den Anwender und für den Verantwortlichen ist die Medizinprodukte-Betreiberverordnung grundlegen ...
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