Das Markenrecht beinhaltet zwar eine umfassende, in sich geschlossene Regelung. Versagt allerdings der Schutz nach dem Markenrecht, dann kommt ein das Markenrecht ergänzender Schutz insbesondere über wettbewerbsrechtliche Regelungen des UWG in Betracht. Umgekehrt können die wettbewerbsrechtlichen Regelungen ihrerseits den markenrechtlichen Schutz nachhaltig beschränken.
Die Unterschiede zwischen Markenrecht und UWG sind beachtlich. Dies gilt nicht nur für die Verletzungstatbestände selbst, sondern auch für die Rechtsfolgenseite und insbesondere die prozessuale Durchsetzung der entsprechenden Ansprüche. Das Seminar behandelt - untergliedert in die Aspekte des Markenbestandes, der Markenbenutzung und der Rechtsdurchsetzung - ausführlich und praxisnah die Fallkonstellationen, in denen sich Markenrecht und UWG ergänzen, aber auch diejenigen Fälle, in denen markenrechtliche Ansprüche durch das UWG beschränkt werden. Die Teilnehmer lernen, das wettbewerbsrechtliche Instrumentarium in ihrer markenrechtlichen Praxis effektiv und taktisch klug anzuwenden. Das Seminar ist auf einen umfassenden Wissens- und Erfahrungsaustausch zwischen Referenten und Teilnehmern angelegt.