Der Unterricht findet Dienstags und Donnerstags jeweils von 18:00 bis 21:15 Uhr und Samstags von 08:00 bis 13:15 Uhr statt.
Der Lehrgang dauert 140 Unterrichtsstunden. Lohnsteuerrecht 70 U-Stunden
Sozialversicherungsrecht 50 U-Stunden
Arbeitsrecht 20 U-Stunden
LohnsteuerrechtDefinition ArbeitslohnSteuerklassen / FaktorverfahrenAbgrenzung steuerfreier / steuerpflichtiger Arbeitslohn- Zuschläge- Reisekostenrecht- AufmerksamkeitenDurchführung LohnsteuerabzugLohnsteuerabzugsmerkmaleFrei- und HinzurechnungsbeträgePauschalierung der Lohnsteuer- Fahrten Wohnung Arbeitsstätte- Betriebsveranstaltungen- Doppelte HaushaltsführungAnmeldung und Abführung der LohnsteuerAufzeichnungspflichten beim LohnsteuerabzugHaftung des ArbeitgebersBetriebsprüfungLohnsteuernachschauAnrufungsauskunftGeldwerte Vorteile / SachbezügeDinstwagennutzungPersonalrabatteSonstige SachbezügeKorrekturenZuschlagssteuernBesonderheitenEinmalbezüge- Fünftel-RegelungDokumentations- und AufbewahrungspflichtenGrundsätze der Ordnungsmäßigkeit
KrankenversicherungsrechtZweige der Sozialversicherung, UmlageverfahrenSozialverischerungspflichtBeitragsberechnung- Gleitzone- Freiwillige KrankenversicherungBeitragsschuldnerArbeitgeberhaftungMeldepflichten- Sofortmeldungen bei Eintritt- Ein- und Austritt- Fehlzeiten / UnterbrechungenJahresmeldung/UVMGLohnnachweis an BerufsgenossenschaftGKV-Monatsmeldung inkl. SonderfälleStatusfeststellungsverfahren- GmbH Geschäftsführer- Mitarbeitende Familienangehörige- ScheinselbständigeLohnfortzahlungWahlmöglichkeit und Berechnung U1 und U2Betriebliche AltersversorgungDirektzusage / DirektversicherungVermögensbildung / VermögensbeteiligungBehandlung Schüler / Studenten / Diplomanden / PraktikantenKurzfristige BeschäftigungKorrekturenMinijobregelungHaushaltsscheckverfahren
ArbeitsrechtGrundzüge des Arbeitsrecht- Rechtliche BeschränkungenGesetze und VerordnungenAnbahnung von Arbeitsverhältnissen- Anzeigen- Ausschreibungen- AGGBegründung von Arbeitsverhältnissen- Formen von Arbeitsverträgen- Vertragsfreiheit- Tarifverträge, MindestlohnFolgen von Verstößen gegen arbeitsrechtliche PflichtenBeendigung von Arbeitsverhältnissen- Kündigung und Kündigungsschutz- Arbeitszeugnis- Pfändung, Abtretung, ArbeitnehmerinsolvenzDatenschutz und Datensicherheit
Lernziele
Ein Lohnbuchhalter ist für sämtliche Vorgänge hinsichtlich Löhne und Abgaben der Mitarbeiter eines Unternehmens zuständig. Seine Verantwortlichkeiten umfassen die Berechnung und Überweisung von Gehältern, die Abführung von Steuern und Sozialabgaben sowie die Meldungen an die zuständigen Behörden und Versicherungen
Zielgruppen
Ein Lohnbuchhalter ist für andere Mitarbeiter, aber auch für den Arbeitgeber selbst der erste Ansprechpartner in allen Fragen, die Gehälter, Steuern, Kranken- und Sozialversicherungsbeiträge sowie das Arbeits- und Tarifrecht betreffen.Als Lohnbuchhalter haben Sie den Durchblick in Gehalts-, Arbeits- und Sozialrechtsfragen. In diesem Lehrgang sichern Sie sich das notwendige Fachwissen und ein angesehenes Zertifikat.
Der Unterricht findet Dienstags und Donnerstags jeweils von 18:00 bis 21:15 Uhr und Samstags von 08:00 bis 13:15 Uhr statt.
Der Lehrgang dauert 140 Unterrichtsstunden. Lohnsteuerrecht ...
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