Datenschutzkonformer Umgang mit Kundendaten zu Marketingzwecken nach DS-GVO und BDSG-neu
Die DS-GVO und das BDSG-neu schaffen erhebliche Unsicherheiten bei der Implementierung und hinterlassen viele offene Fragen zum Kundendatenschutz. Wann ist nach DS-GVO bzw. BDSG-neu eine werbliche Datenverarbeitung noch zulässig? Wie lange dürfen Daten für werbliche Zwecke aufbewahrt werden? Wie umfangreich sind die Kunden zu informieren? Was ändert sich bei der Erlaubnis bzw. Einwilligung? Zu den Erschwernissen aus der Rechtsunsicherheit durch das "Neue" kommt die Schwierigkeit, die mehreren Gesetze, vom BGB mit seinen Vorschriften zu Einwilligungen und Vertragsklauseln über die mehreren Datenschutzgesetze bis hin zum Wettbewerbsrecht, in Einklang zu bringen. In unserem Seminar geht es darum, trotz dieser vielen Vorgaben klare Prüfungsabläufe zu zeigen, damit die Datenschutzfragen im Alltag möglichst schnell beantwortet werden können.
- Betriebliche Datenschutzbeauftragte
- Leitung und Mitarbeiter/-innen der Abteilungen Marketing, Vertrieb, Werbung, E-Commerce, Key Account Management, Call Center
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- Leitung und Mitarbeiter/-innen der Rechtsabteilungen
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- EDV-Leitung und Administration
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