In diesem Seminar lenken wir den Blick auf mögliche arbeitsrechtliche Folgen, durch die Anwendung bzw. Nutzung verschiedener Informationstechnologien (IT). Das kann von der Kündigung wegen Diebstahls, die durch eine Kameraüberwachung ans Licht kam reichen, bis zu der Frage, ob sich ein Arbeitnehmer weigern kann, dass sein Dienstrechner vom Arbeitgeber auf strafbare Inhalte hin überprüft wird ohne seine Zustimmung. Doch wir schauen nicht nur auf die individualrechtlichen Aspekte. Wie kann der Betriebsrat seine Mitbestimmungsrechte nutzen, um Beschäftigte möglichst wirksam zu schützen? Gegen unrechtmäßige Kontrolle oder vor Arbeitszeitüberschreitungen im Home-Office. Und wie sieht es mit der IT im BR-Büro aus?
Wir schauen somit auf die kollektivrechtlichen, als auch individualrechtlichen Aspekte des Themas.
- Außerordentliche Kündigung eines unkündbaren Arbeitnehmers bei arbeitnehmerseitiger Weigerung zur Teilnahme an elektronischen Überwachungsmaßnahmen
- Beweisverwertung eines Zufallsfundes (Beifang) bei Videoüberwachung
- Außerordentliche Kündigung wegen privater Nutzung betrieblicher IT-Ressourcen
- Beweisverwertungsverbot nach Keylogging beim dienstlich genutzten PC
- Heimarbeitsverhältnis eines Programmierers im Homeoffice
- Verbot der privaten Handynutzung während der Arbeitszeit Mitbestimmung
- Bereitstellung eines separaten Telefon- und Internetanschlusses für den Betriebsrat
- Mitbestimmung bei Einrichtung und Betrieb einer Facebook-Seite