Arbeitgeber bzw. verantwortliche Beauftragte werden für die Einhaltung der ArbeitnehmerInnenschutzvorschriften zur Verantwortung gezogen. Als Führungskraft, Verantwortlicher Beauftragter, ist es wichtig, im Falle eines Unfalls durch rechtzeitige Vorbeugemaßnahmen das Risiko einer Verurteilung, von Regressforderungen zu minimieren. Anhand von Praxisbeispielen (Arbeitsunfall) wird die Vorgangsweise des Gerichts dargestellt. Inhalte: Recht und Haftung: Verantwortung nach Verwaltungsrecht Strafrecht und Zivilrecht (es werden arbeitnehmerInnenschutzund haftungsrelevante Betriebsbereiche wie Produktion, Büro, Lager dargestellt) Ausgewählte Pflichten von Beauftragten Was ist wichtig im Schadensfall Fragen und Diskussionen Umgang mit Behörden: Meldepflichten Auskunftspflichten Kontrollen durch Behörden Behördenkontakt Stellung des Arbeitgebers und des Verantwortlichen Beauftragten im Betrieb Konsequenzen der Bestellung des verantwortlich Beauftragten Pflichten des Arbeitgebers Betriebsanlagenrecht § 82 b der Gewerbeordnung Stand der Technik Nachrüstung Übergangsrecht Gefährdungsbeurteilung Rollen und Pflichten im ArbeitnehmerInnenschutz Sicherheitstechnische Organisation im Betrieb: Aufgaben des Arbeitgebers Sicherheitsmanagementsystem (Unterweisung und Schulung der Mitarbeiter/innen) Für VÖSI Mitglieder bringt die Veranstaltung 1 Punkt für den Weiterbildungsnachweis. Lernen, wo Sie wollen! Kurstermine, die zeitgleich an einem unserer Veranstaltungsorte und online angeboten werden, finden in einem gemischten Lernsetting statt. Das bedeutet Online- und Präsenzteilnehmer/innen bilden eine gemeinsame Seminargruppe.
Arbeitgeber bzw. verantwortliche Beauftragte werden für die Einhaltung der ArbeitnehmerInnenschutzvorschriften zur Verantwortung gezogen. Als Führungskraft, Verantwortlicher Beauftragter, ist es wich ...
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Arbeitgeber/innen, Führungskräfte (Abteilungsleiter/innen, Werkleiter/innen), Schlüsselkräfte der Arbeitssicherheit sowie verantwortlich Beauftragte im Betrieb