(Gruppenweites) ESG- und EU-TaxVO-Reporting - Seminar / Kurs von Saarbrücker Institut für Rechnungslegung SIR GmbH

Nachhaltigkeitsberichterstattung aus dem Blickwinkel von Reportingprozessen und Meldewesen

Inhalte

1) Grundlagen der Nachhaltigkeitsberichtserstattung (auf Basis CSRD)

  • Keine reine Pflichterfüllung, sondern Bestandteil der (langfristigen) Absicherung des Unternehmenserfolgs
  • Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen
  • Berichterstattung auf Basis der ESRS
  • Abgrenzung des Konsolidierungskreises vs. Abgrenzung der in die konsolidierte Nachhaltig-keitsberichterstattung eingehenden Unternehmen
  • Integration der ESG-Kennzahlen und -Ziele in die Finanzsysteme, in das interne Kontrollsys-tem sowie dem Chancen- und Risikomanagementprozess
  • Aufgaben der Internen Revision
  • Prüfungspflicht und -umfang
  • Digitale Berichterstattung / elektronisches Berichtsformat

 

2) Aufbau eines (IT-gestützten) Nachhaltigkeitsberichtssystems

a) Grundlegende Aufgaben

  • Betroffenheitsanalyse
  • Wesentlichkeitsanalyse
  • Organisation der Verantwortlichkeiten

b) Ermittlung von nachhaltigkeitsbezogenen Kennzahlen

  • Praxis der Erhebung der für die Kennzahlenermittlung relevanten Ausgangsdaten
  • Nutzung spezieller Software-Lösung, bspw. für die Berechnung des Carbon Footprints
  • Nutzung von Datenbanken
  • Granularität der Datenmeldung (Standorte, Werke, Gesellschaften)
  • Definition des Bezugsrahmens in einem Unternehmensverbund (Equity-Share-Approach vs. Control-Approach)

c) Einbindung der Informationen in ein gruppenweites Meldewesen

  • unter Nutzung von Business Warehouse-Technologie
  • unter Nutzung von CPM-Systemen
  • Spezifische Softwarelösungen

 c) Analyse, Reporting und Disclosure-Management

 

3)  Blickpunkt Effiziente Ressourcennutzung, Kreislaufwirtschaft und die Auswirkung auf Geschäftsmodelle

 

4)  EU-TaxVO und die (enge) Verknüpfung von financials und non-financials

  • Das Klassifizierungssystem für nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten - Analyse, ob und welche der Unternehmensaktivitäten unter die definierten Aktivitäten der EU-Taxonomie fallen (NACE Codes)
  • Erweiterte Berichterstattungspflicht in Bezug auf Taxonomie-Fähigkeit und -konformität
  • IT-seitige Umsetzung der Anforderungen, insbes. inwieweit müssen die vorhandenen (ERP- bzw. BW-)Datenmodelle „aufgerüstet“ werden?

 

Über eine Podiumsdiskussion besteht zudem ausreichend Raum, um aufgeworfene Fragen mit Ihnen zu diskutieren. Anschließend zur Veranstaltung kann (= optional) an einem gemeinsamen Abendessen teilgenommen werden; hierüber erhalten Sie eine weitere Austauschmöglichkeit mit Seminarteilnehmern.

1) Grundlagen der Nachhaltigkeitsberichtserstattung (auf Basis CSRD)

  • Keine reine Pflichterfüllung, sondern Bestandteil der (langfristigen) Absicherung des Unternehmenserfolgs
  • Kreis der berichtspflich ...
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Lernziele

Mit der Verabschiedung und dem (auf europäischer Ebene erfolgten) Inkrafttreten der „Corporate Sustainability Reporting Directive“ (CSRD) nimmt das Thema „Nachhaltigkeitsberichterstattung“ weiter an Fahrt auf. Bereits jetzt berichtspflichtige Unternehmen müssen für das Geschäftsjahr 2024 ihre Berichterstattung auf die (neuen) ESRS-Normen umstellen und alle nicht-kapitalmarktorientierten großen (i.S.v. § 267 Abs. 3 HGB) Unternehmen haben für nach dem 1.1.2025 beginnende Geschäftsjahre (pflichtgemäß) eine Nachhaltigkeitserklärung zu erstellen.

Unmittelbar die inhaltliche Durchdringung der regulatorischen Vorgaben ist eine Herausforderung und erfordert regelmäßig eine beratungsseitige Unterstützung. Aufgrund der umfangreichen Dokumentationsanforderungen (insbes. im Kontext der doppelten Wesentlichkeit), aber auch aufgrund des Umfangs an relevanten Detailinformationen, stellt sich zeitnah die Frage der organisatorischen (prozessualen) Umsetzung. Anwender spiegeln hier insbesondere zurück, dass das Organisationsthema durch heterogene Unternehmensbereiche, der großen Anzahl an Erzeugnissen, aber auch durch das in anderen Regionen der Welt weniger ausgeprägte Verständnis des Themas weiter an Komplexität gewinnt.

Sicherlich wird man in einem ersten Schritt mit einem Workaround die regulatorischen Anforderungen umsetzen können. Führt man sich jedoch vor Augen, dass mit CSRD intendiert ist, die Nachhaltigkeitsberichterstattung auf eine Stufe mit der Finanzberichterstattung zu stellen, wird eine sinnvolle Verzahnung der Prozesse der Nachhaltigkeitsberichterstattung mit denjenigen der Finanzberichterstattung (aber auch der internen Unternehmenssteuerung) von Nöten. Diese Verzahnung hat unmittelbar auch Einfluss auf die IT-Unterstützung und eine größere Zahl an datenliefernden Systemen ist schlussendlich zu einem Reporting-Prozess zu verbinden.

Mit unserer Veranstaltung "(Gruppenweites) ESG- und EU-TaxVO-Reporting - Nachhaltigkeitsberichterstattung aus dem Blickwinkel von Reportingprozessen und Meldewesen", welche am 22.06.2023 in Düsseldorf (Maritim-Hotel am Flughafen) stattfindet, beleuchten wir die mit CSRD einhergehende Regulatorik. Ein Schwerpunkt wird jedoch auf den praktischen Umsetzungs- und Prozessfragen liegen. Erfahrene Praktiker aus namhaften Häusern berichten von ihren Projekten und ihrer Organisation. Ich könnte mir vorstellen, dass dieser Wissensfundus auch für Ihr Haus interessant und hilfreich ist.

Mit der Verabschiedung und dem (auf europäischer Ebene erfolgten) Inkrafttreten der „Corporate Sustainability Reporting Directive“ (CSRD) nimmt das Thema „Nachhaltigkeitsberichterstattung“ we ...

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SG-Seminar-Nr.: 6725196

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