Laserschutzbeauftragte handeln per schriftlicher Bestellung, die konkrete Aufgaben, Befugnisse und Pflichten regelt, direkt im Auftrag des Arbeitgebers. Sie unterstützen bei der Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen (GBU) und daraus resultierenden Schutzmaßnahmen, wie das notwendige Unterweisen der Mitarbeiter, das Abgrenzen und Kennzeichnen des Laserbereichs, das Beschaffen notwendiger persönlicher Schutzausrüstung, im Zweifel aber auch das Abschalten der Laser-Anlage bei festgestellten Mängeln. Durch regelmäßige Überwachung der getroffenen Schutzmaßnahmen verschaffen sich Laserschutzbeauftragte einen Überblick über deren Wirksamkeit und tragen damit wesentlich zum sicheren Betrieb von Lasern bei.
Die Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV) und die Technischen Regeln zur Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (TROS Laserstrahlung / Teil: Allgemeines) treffen Festlegungen hinsichtlich der Notwendigkeit der Bestellung eines Laserschutzbeauftragten für den Betrieb von Lasereinrichtungen der Klassen 3R, 3B und 4. Doch auch Laser der Klasse 1, hier vor allem in der Materialbearbeitung, können bei Instandsetzungsarbeiten die Expositionswerte nach OStrV durchaus überschreiten, wodurch sie sich damit im Klasse 4-Betrieb befinden. Dann wären ebenso Regelungen und Schutzmaßnahmen dieser Klasse anzuwenden.
Darüber hinaus wird auch für das Betreiben von Lasern der Klassen 1M, 2M und der alten Klasse 3A ein Laserschutzbeauftragter empfohlen. Um alle diese verantwortungsvollen Aufgaben erfüllen zu können, ist der erfolgreiche Besuch eines entsprechenden Lehrgangs notwendig. An die wirksame Bestellung sind dann jedoch noch weitere Voraussetzungen hinsichtlich beruflicher Vorbildung bzw. Berufserfahrung geknüpft.
Der Grundlehrgang vermittelt einen umfassenden Überblick zu physikalischen und biologischen Wechselwirkungen, setzt sich mit technischen Themen, insbesondere den verschiedenen Laserklassen, auseinander. gibt wesentliche Hinweise für das praktische Handeln in der Organisation und schließt mit einer Prüfung ab.
Nutzen
AbschlussTeilnahmebescheinigung der TÜV Thüringen Akademie GmbH
Dauer16 Seminarstunden, 08:30 bis 16:00 Uhr
PreisdetailsIm Preis enthalten sind bei Präsenzveranstaltungen Seminarverpflegung, Lern- und Arbeitsmittel sowie Lehrmaterial in digitaler oder gedruckter Form, bzw. digitales Lehrmaterial bei Live-Webinaren.
ZugangsvoraussetzungPunkt 5.1 Absatz 1 TROS Laserstrahlung Teil Allgemein definiert folgende Voraussetzungen für die Bestellung zum Laserschutzbeauftragten
Hinweise Dieser Grundlehrgang berücksichtigt auch die entsprechenden Empfehlungen des DGUV Grundsatzes 303-005 (Stand Dezember 2018) zur Aus- und Fortbildung von Laserschutzbeauftragten. Es gilt die Prüfungsordnung der TÜV Thüringen Akademie GmbH.
Laserschutzbeauftragte handeln per schriftlicher Bestellung, die konkrete Aufgaben, Befugnisse und Pflichten regelt, direkt im Auftrag des Arbeitgebers. Sie unterstützen bei der Durchführung von Gef ...
Mehr Informationen >>Ausgewählte Mitarbeiter, die zum Laserschutzbeauftragten bestellt werden sollen und die Voraussetzungen dafür erfüllen.
Datum | Uhrzeit | Dauer | Preis | ||
---|---|---|---|---|---|
Erfurt, DE | |||||
26.11.2025 - 27.11.2025 | 08:30 - 16:00 Uhr | 16 h | Mehr Informationen > | Jetzt buchen › |
Datum | Uhrzeit | Dauer | Preis | ||
---|---|---|---|---|---|
Erfurt, DE | |||||
26.11.2025 - 27.11.2025 | 08:30 - 16:00 Uhr | 16 h | Mehr Informationen > | Jetzt buchen › |