Am 01.06.2014 trat die Verordnung über das Anzeige- und Erlaubnisverfahren für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen in Kraft. § 5 AbfAEV regelt dabei die Fachkundeanforderungen an erlaubnispflichtige Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen. § 5 Absatz 3 AbfAEV legt fest, dass die nach § 5 Absatz 1 und 2 Verpflichteten durch geeig-nete Fortbildungen jederzeit über den für ihre Tätigkeit erforderlichen aktuellen Wissens-stand verfügen müssen. Um dieser Pflicht nachzukommen, müssen der Inhaber, soweit er für die Leitung des Betriebes verantwortlich ist, und die für die Leitung und Beaufsichtigung verantwortlichen Personen, soweit solche vorhanden sind, regelmäßig, mindestens alle drei Jahre, an Lehrgängen im Sinne des § 5 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 AbfAEV teilnehmen.
AbschlussBehördlich bundesweit anerkannte Teilnahmebescheinigung (Fachkundenachweis) der LVQ Business Akademie der LVQ GmbH. Es besteht die Möglichkeit, zusätzlich die Teilnahmebescheinigung für den Betriebsbeauftragten für Abfall zu erwerben. Bei einer Abwesenheit von mehr als 2 UE kann die Fachkunde nicht erteilt werden!
KostenFachkundenachweis nach EfbV + AbfAEV: 990,00 €
Fachkundenachweis nach EfbV + AbfAEV + Abfallbeauftragter AbfBeauftrV/KrWG: 1.090,00 €
Die Lehrgänge sind steuerfrei nach § 4 Nr. 21 a) bb) UStG.
Am 01.06.2014 trat die Verordnung über das Anzeige- und Erlaubnisverfahren für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen in Kraft. § 5 AbfAEV regelt dabei die Fachkundeanforderungen an ...
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