Der behördlich nach Anhang II der 5. BImSchV anerkannte Lehrgang vermittelt das notwendige Fachwissen, um als Immissionsschutzbeauftragter rechtskonform agieren zu können. Daneben werden wichtige technisch-wissenschaftliche Hintergründe zum Immissionsschutz vermittelt.
Unter anderem nach §§ 53 Absatz 1 BImSchG in Verbindung mit § 1 und Anhang 1 der 5. BImSchV haben Betreiber der dort benannten genehmigungsbedürftigen Anlagen die Pflicht, einen Immissionsschutzbeauftragten schriftlich zu bestellen und ihn zum Erwerb der erforderlichen Fachkunde an einem oder mehreren Lehrgängen, die die Inhalte des Anhangs II zur 5. BImSchV erfüllen, teilnehmen zu lassen.
AbschlussTeilnahmebescheinigung der TÜV Akademie GmbH
Dauer40 Seminarstunden08:30 bis 18:00 Uhr
PreisdetailsIm Preis enthalten sind Seminarverpflegung, Lern- und Arbeitsmittel sowie Lehrmaterial in digitaler oder gedruckter Form.
Die Teilnehmer erhalten zusätzlich zum Seminarskript ein Fachbuch zum Bundesimmissionsschutzgesetz.
Hinweise
Der Lehrgang ist behördlich anerkannt.
Voraussetzung der Fachkunde ist zudem die Erfüllung der Forderungen aus § 7 Nr. 1 und 3 oder § 8 Abs. 1 Nr. 1 und 2 5. BImSchV.
Die Kenntnisse sollten alle 2 Jahre nach Abschluss der Ausbildung in einem Fortbildungslehrgang aufgefrischt werden.
Der behördlich nach Anhang II der 5. BImSchV anerkannte Lehrgang vermittelt das notwendige Fachwissen, um als Immissionsschutzbeauftragter rechtskonform agieren zu können. Daneben werden wichtige te ...
Mehr Informationen >>Mitarbeiter aus Unternehmen, die für den Umweltschutz - insbesondere den Immissionsschutz - verantwortlich sind