Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass von den eingesetzten Arbeitsmitteln keine Gefährdungen für die Beschäftigten ausgehen. Auch (Schul-)Tafeln und Präsentationssysteme sind solche Arbeitsmittel und müssen den Sicherheitsvorschriften genügen ganz gleich ob im Klassen- oder Konferenzraum. DGUV Information 202-021 schreibt fest, dass sie einmal jährlich von dazu befähigten Personen zu überprüfen sind. Diese Jahresprüfung entsprechend der Festlegungen der Gefährdungsbeurteilung ist unabhängig von den regelmäßigen Sichtprüfungen durch unterwiesene Personen durchzuführen.
Das Seminar informiert zu den rechtlichen Grundlagen und vermittelt die notwendigen Fachkenntnisse, um die jährlichen Prüfungen von (Schul-)Tafeln und Präsentationssystemen nach DGUV I 202-021 durchführen zu können. Bau- und Befestigungsarten werden ebenso besprochen wie typische Risiken und Mängel. Die Erläuterung anhand von Beispielen erleichtert den Wissenstransfer in die Praxis. Das Seminar bildet nicht die Elektroprüfung von interaktiven Displays usw. ab. Es geht jedoch auf die mechanische Funktionsprüfung dieser Tafeln ein.
Nutzen
AbschlussTeilnahmebescheinigung der TÜV Thüringen Akademie GmbH
Dauer8 Seminarstunden08:30 bis 16:00 Uhr
PreisdetailsIm Preis enthalten sind bei Präsenzveranstaltungen Seminarverpflegung, Lern- und Arbeitsmittel sowie Lehrmaterial in digitaler oder gedruckter Form, bzw. digitales Lehrmaterial bei Live-Webinaren.
HinweiseUnabhängig von im Seminar erworbenen Kenntnissen muss der Teilnehmer die in der BetrSichV genannten Anforderungen an befähigte Personen erfüllen, um bestellt werden zu können (Berufsausbildung, fachlich relevante Berufserfahrung und entsprechende zeitnahe berufliche Tätigkeit).
Bei Displays, interaktiven Tafeln und sonstigen Präsentationssystemen mit elektrischer Ausstattung ist zusätzlich eine regelmäßige Prüfung durch eine entsprechend ausgebildete Elektrofachkraft erforderlich. Die dafür notwendigen Kenntnisse werden nicht in diesem Seminar vermittelt.
Es gilt die Prüfungsordnung der TÜV Thüringen Akademie GmbH.
Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass von den eingesetzten Arbeitsmitteln keine Gefährdungen für die Beschäftigten ausgehen. Auch (Schul-)Tafeln und Präsentationssysteme sind solche Arbeitsmit ...
Mehr Informationen >>Mit dem Betrieb und der Wartung/Pflege von (Schul-)Tafeln mit und ohne Klapptafeln sowie Präsentationssystemen beauftrage Personen von Schulträgern und Schulen aller Art; Weiterbildungs- sowie Ausbildungsstätten aus Industrie und Dienstleistung, Hochschulen, Akademien, Hotellerie, Kongress- und Veranstaltungszentren und sonstigen Betreibern von Konferenz- und Beratungsräumen mit (interaktiven) Tafel- und Präsentationssystemen, wie bspw. Fachkräfte für Arbeitssicherheit, technische Mitarbeiter, Hausmeister
Mit dem Betrieb und der Wartung/Pflege von (Schul-)Tafeln mit und ohne Klapptafeln sowie Präsentationssystemen beauftrage Personen von Schulträgern und Schulen aller Art; Weiterbildungs- sowie Ausbil ...
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