In nahezu jedem Unternehmen kommen Leitern und Tritte zum Einsatz – und sei es am Ende nur der Tritt, um einen Ordner aus dem oberen Regalfach zu holen. Für den Nutzer darf von der Leiter bzw. dem Tritt keine Gefährdung ausgehen. Dies zu beurteilen, obliegt der befähigten Person zur Prüfung von Leitern und Tritten. Sie wird vom Unternehmer bestellt, um in dem in der Gefährdungsbeurteilung festgelegten regelmäßigen Turnus, den arbeitssicheren Zustands der Leiter bzw. des Tritts zu kontrollieren.
Die für diese Prüf- und Kontrolltätigkeiten eingesetzte Person muss nach BetrSichV bzw. nach TRBS 1203 über ausreichend Erfahrungen und Kenntnisse verfügen, um den einwandfreien Zustand der Arbeitsmittel beurteilen zu können.
Auf Basis der DGUV I 208-016 und der TRBS 1203 bildet dieser Lehrgang zur befähigten Person zur Prüfung von Leitern und Tritten aus. Die Teilnehmer erlangen die notwendigen Kenntnisse, um diese Arbeitsmittel auf ihren sicheren Zustand überprüfen zu können. Neben Erwerb des theoretischen Wissens werden im Seminar praktische Fallbeispiele besprochen, was den Wissenstransfer in den Arbeitsalltag unterstützt. Ein schriftlicher Abschlusstest überprüft den erreichten Lernstand.
Nutzen
AbschlussTeilnahmebescheinigung der TÜV Thüringen Akademie GmbH
Dauer8 Seminarstunden08:30 bis 16:00 Uhr
PreisdetailsIm Preis enthalten sind bei Präsenzveranstaltungen Seminarverpflegung, Lern- und Arbeitsmittel sowie Lehrmaterial in digitaler oder gedruckter Form, bzw. digitales Lehrmaterial bei Live-Webinaren.
HinweiseDie Kenntnisse sollten alle 2 Jahre nach Abschluss der Ausbildung in einem Fortbildungslehrgang aufgefrischt werden.
Es gilt die Prüfungsordnung der TÜV Thüringen Akademie GmbH.
In nahezu jedem Unternehmen kommen Leitern und Tritte zum Einsatz – und sei es am Ende nur der Tritt, um einen Ordner aus dem oberen Regalfach zu holen. Für den Nutzer darf von der Leiter bzw. dem ...
Mehr Informationen >>Personen, die gemäß BetrSichV als befähigte Personen Leitern und Tritte prüfen sollen (Hausmeister, Betriebshandwerker, Sicherheitsbeauftragte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, haustechnisches Fachpersonal, Materialausgeber).
Personen, die gemäß BetrSichV als befähigte Personen Leitern und Tritte prüfen sollen (Hausmeister, Betriebshandwerker, Sicherheitsbeauftragte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, haustechnisches ...
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