Nach § 14 Abs. 2 BetrSichV sind "Arbeitsmittel, die Schäden verursachenden Einflssen ausgesetzt sind, ..., wiederkehrend von einer zur Prüfung befähigten Person prüfen zu lassen." Gemäß § 2 Abs. 6 BetrSichV sind die Anforderungen an die befähigte Person Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit.
Befähigte Personen zur Prüfung von Hebezeugen müssen mit einschlägigen Arbeitsschutz-, Unfallverhtungsvorschriften, Richtlinien und allgemein anerkannten Regeln der Technik soweit vertraut sein, dass sie den arbeitssicheren Zustand bewerten können.
Die Teilnehmer erlangen im Seminar die notwendigen Kenntnisse, um in Kombination mit ihrer fachlichen Ausbildung und Erfahrung als befähigte Person Prüfungen von Arbeitsmitteln durchführen zu können.
AbschlussTeilnahmebescheinigung der TÜV Thüringen Akademie GmbH
Dauer24 Seminarstunden08:30 bis 16:00 Uhr
PreisdetailsIm Preis enthalten sind bei Präsenzveranstaltungen Seminarverpflegung, Lern- und Arbeitsmittel sowie Lehrmaterial in digitaler oder gedruckter Form, bzw. digitales Lehrmaterial bei Live-Webinaren.
ZugangsvoraussetzungLangjährige Berufserfahrung im Bereich der Hebezeuge, zeitnaher Umgang mit der Technik und eine abgeschlossene Berufsausbildung im gewerblich-technischen Bereich werden empfohlen.
Hinweisefür den praktischen Teil der Ausbildung ist die eigene Anfahrt zu einem in der Nähe vom Veranstaltungsort liegenden Schulungsgelände erforderlich.
Die Kenntnisauffrischung nach Abschluss des Grundlehrgangs sollte alle zwei Jahre erfolgen.
Es gilt die Prüfungsordnung der TÜV Thüringen Akademie GmbH.
Nach § 14 Abs. 2 BetrSichV sind "Arbeitsmittel, die Schäden verursachenden Einflssen ausgesetzt sind, ..., wiederkehrend von einer zur Prüfung befähigten Person prüfen zu lassen." Gemäß § 2 Abs. ...
Mehr Informationen >>Mitarbeiter, die als befähigte Person zur Prüfung von Hebezeugen bestellt werden sollen.