Nach § 14 Abs. 2 BetrSichV sind "Arbeitsmittel, die Schäden verursachenden Einflüssen ausgesetzt sind, ..., wiederkehrend von einer zur Prüfung befähigten Person prüfen zu lassen." Gemäß § 2 Abs. 6 BetrSichV sind die Anforderungen an die befähigte Person Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit.Befähigte Personen zur Prüfung von Flurförderzeugen müssen demnach mit einschlägigen Arbeitsschutz-, Unfallverhütungsvorschriften, Richtlinien und allgemein anerkannten Regeln der Technik soweit vertraut sein, dass sie den arbeitssicheren Zustand bewerten können.
Die Teilnehmer erlangen im Seminar die notwendigen Kenntnisse, um in Kombination mit ihrer fachlichen Ausbildung und Erfahrung als befähigte Person Prüfungen von Flurförderzeugen durchführen zu können.
Wir bieten Ihnen zu diesem Thema auch die Fortbildung für befähigte Personen zur Prüfung von Flurförderzeugen an.
AbschlussTeilnahmebescheinigung der TÜV Thüringen Akademie GmbH
Dauer16 Seminarstunden08:30 bis 16:00 Uhr
PreisdetailsIm Preis enthalten sind bei Präsenzveranstaltungen Seminarverpflegung, Lern- und Arbeitsmittel sowie Lehrmaterial in digitaler oder gedruckter Form, bzw. digitales Lehrmaterial bei Live-Webinaren.
ZugangsvoraussetzungLangjährige Berufserfahrung im Bereich der Flurförderzeuge, zeitnaher Umgang mit der Technik und eine abgeschlossene Berufsausbildung im gewerblich-technischen Bereich werden empfohlen.
Hinweisefür den praktischen Teil der Ausbildung ist die eigene Anfahrt zu einem in der Nähe vom Veranstaltungsort liegenden Schulungsgelände erforderlich.
Die Kenntnisauffrischung nach Abschluss des Grundlehrgangs sollte alle zwei Jahre erfolgen.
Es gilt die Prüfungsordnung der TÜV Thüringen Akademie GmbH.
Nach § 14 Abs. 2 BetrSichV sind "Arbeitsmittel, die Schäden verursachenden Einflüssen ausgesetzt sind, ..., wiederkehrend von einer zur Prüfung befähigten Person prüfen zu lassen." Gemäß § 2 Ab ...
Mehr Informationen >>Mitarbeiter, die als befähigte Person zur Prüfung von Flurförderzeugen bestellt werden sollen.