Der Unternehmer trägt die grundsätzliche Verantwortung für den betriebssicheren Zustand der im Unternehmen verwendeten Arbeitsmittel zu denen auch Fahrzeuge und Anhänger zählen. Gemäß § 3 BetrSichV muss der Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung für Arbeitsmittel erstellen und diese gemäß § 14 BetrSichV entsprechend den ermittelten Fristen durch eine befähigte Person überprüfen lassen. § 57 DGUV V 70 konkretisiert die entsprechende Prüfpflicht und fordert eine Überprüfung bei Bedarf oder zumindest einmal im Jahr.
Das Seminar befähigt die Teilnehmer, diese regelmäßigen Prüfungen durchzuführen. Anerkannte Regeln der Technik u.a. TRBS 1203, DGUV V 70, DGUV G 314-003 und weitere Rechtsgrundlagen werden ebenso besprochen wie technische Besonderheiten.
Die Teilnehmer erlangen die nötigen Kenntnisse, die sie in die Lage versetzen, als befähigte Personen den arbeitssicheren Zustand von Fahrzeugen und ihren zulassungsfreien Anhängern zu überprüfen und zu bewerten. Besonderes Augenmerk wird auf die Sensibilisierung hinsichtlich der Unfallverhütung gelegt.
Nutzen
AbschlussTeilnahmebescheinigung der TÜV Thüringen Akademie GmbH
Dauer16 Seminarstunden08:30 bis 16:00 Uhr
PreisdetailsIm Preis enthalten sind bei Präsenzveranstaltungen Seminarverpflegung, Lern- und Arbeitsmittel sowie Lehrmaterial in digitaler oder gedruckter Form, bzw. digitales Lehrmaterial bei Live-Webinaren.
ZugangsvoraussetzungAbgeschlossene Berufsausbildung, die es dem Teilnehmer möglich macht, das Arbeitsmittel "Fahrzeug" technisch zu prüfen und zu beurteilen, sowie nachweisbarer praktischer Umgang mit dem Arbeitsmittel und entsprechende Reparaturerfahrung.
HinweiseUnabhängig von im Seminar erworbenen Kenntnissen muss der Teilnehmer die in der BetrSichV genannten Anforderungen an befähigte Personen erfüllen, um bestellt werden zu können.
Es gilt die Prüfungsordnung der TÜV Thüringen Akademie GmbH.
Der Unternehmer trägt die grundsätzliche Verantwortung für den betriebssicheren Zustand der im Unternehmen verwendeten Arbeitsmittel zu denen auch Fahrzeuge und Anhänger zählen. Gemäß § 3 B ...
Mehr Informationen >>Fachpersonal mit einer technischen Ausbildung wie Kfz-, Land- und Baumaschinenmechaniker oder Mechaniker mit vergleichbarem Abschluss, das mit der Auswahl, Prüfung, Wartung/Instandhaltung und dem Umgang mit Fahrzeugen beauftragt werden soll oder für deren Sicherheit verantwortlich sein wird.
Fachpersonal mit einer technischen Ausbildung wie Kfz-, Land- und Baumaschinenmechaniker oder Mechaniker mit vergleichbarem Abschluss, das mit der Auswahl, Prüfung, Wartung/Instandhaltung und dem Umga ...
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