Im Brandfall anfallendes Löschwasser kann mit erheblichen Schadstoffmengen verunreinigt sein. Wenn es ins Oberflächenwasser gelangt, im Erdreich versickert und zu einer Kontamination des Grundwassers führt, verursacht es große Folgeschäden. Daher darf verunreinigtes Löschwasser grundsätzlich nicht unkontrolliert austreten.
Betreiber haften nicht nur nach dem Verursacherprinzip für ihre Betriebsrisiken (Betreiberhaftpflicht), sondern können auch in besonderen Fällen als Eigentümer für die im Rahmen eines Feuerwehreinsatzes entstandenen Folgeschäden, z.B. infolge des Einsatzes wassergefährdender Löschmittel, zur Verantwortung gezogen werden. Zudem steht jeder Umweltschaden im Blickpunkt der Öffentlichkeit und kann einen entsprechenden Imageschaden nach sich ziehen.
Auch die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) fordert, dass die bei Brandereignissen freigesetzten wassergefährdenden Stoffe sowie die entstehenden Verbrennungsprodukte zurückgehalten werden.
Die VdS-Fachtagung bietet Ihnen aktuelle Informationen zu diesem Themenkomplex.
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Im Brandfall anfallendes Löschwasser kann mit erheblichen Schadstoffmengen verunreinigt sein. Wenn es ins Oberflächenwasser gelangt, im Erdreich versickert und zu einer Kontamination des Grundwassers ...
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