Seminar / Kurs

Geprüfte befähigte Person zur Prüfung von Winden, Hub- und Zuggeräten

Inhalte

Diese Weiterbildungsveranstaltung vermittelt die notwendigen theoretischen Grundlagen, deren Kenntnisse Voraussetzung für die korrekte Durchführung der Prüfung von Winden, Hub- und Zuggeräten sind.

Befähigte Personen gemäß2 Abs. 6 der Betriebssicherheitsverordnung (Sachkundige) sind für eine ordnungsgemäße Durchführung der Prüfungen an Winden, Hub- und Zuggeräten verantwortlich. Ausreichende Kenntnisse der zu beachtenden Vorschriften für den Bau, den Betrieb und die Prüfung von Winden, Hub- und Zuggeräten sind dazu erforderlich.

Die Veranstaltung beinhaltet eine Abschlussprüfung und ein Zertifikat zur qualifizierten befähigten Person für die Prüfung von Winden, Hub- und Zuggeräten.

Die Weiterbildungsveranstaltung richtet sich an Personen, die als befähigte Person (Sachkundige) für die Prüfung von Winden, Hub- und Zuggeräten tätig werden wollen oder tätig sind. Um befähigte Person (Sachkundiger) für Winden, Hub- und Zuggeräte werden zu können, ist die Erfahrung im Umgang mit den entsprechenden Geräten (z. B. durch Wartung, Prüfung) Voraussetzung.

Zum Thema

Bei Konstruktion, Bau und Betrieb von Winden, Hub- und Zuggeräten ist die Einhaltung von sicherheitstechnischen Prinzipien unbedingte Voraussetzung für die Vermeidung von Gefährdungen, die sich z. B. aus Lastabsturz oder Versagen der Konstruktion für Leben und Gesundheit von Personen sowie für Sachen und Umwelt ergeben können. Betroffen von derartigen Gefährdungen sind nicht nur die unmittelbar mit den Winden, Hub- und Zuggeräten Beschäftigten, sondern auch Personen, die im Arbeitsbereich tätig sind oder sich dort aufhalten. Den Gefahren, die sich aus einem möglichen Versagen von Bauteilen, dem Nichtvorhandensein oder dem Versagen von Sicherheitseinrichtungen ergeben können, wird durch Prüfungen vor der ersten Inbetriebnahme, wiederkehrende Prüfungen und außerordentliche Prüfungen wirkungsvoll begegnet.

Winden, Hub- und Zuggeräte gemäß DGUV Vorschrift 54 sind Geräte, die entweder eigenständig oder in Kombination mit anderen Einrichtungen dazu verwendet werden, Lasten oder Personen zu heben, zu senken, zu ziehen, zu drücken oder zu spannen. Diese Geräte kommen zum Einsatz, wenn:

  1. Seile mithilfe von Trommeln, Triebscheiben, Spillen, Klemmbacken oder manuell über Rollen bewegt werden,
  2. Ketten durch Kettensterne, Kettennüsse, Kettenräder oder von Hand über Kettenräder oder Rollen geführt werden, oder
  3. Zahnstangen, Spindeln, Kolben oder deren Gegenstücke in Bewegung gesetzt werden.

Die Geräte dienen vielseitigen Hebe- und Zugzwecken und gewährleisten in diesem Rahmen die sichere Handhabung von Lasten und Personen.

Geräte sind z.B.:

  • Trommelwinden,
  • Seil- und Kettenzüge (Flaschenzüge),
  • Mehrzweckzüge mit Kette oder Seil,
  • Elektro- und Druckluftzüge mit Seil, Kette oder Band,
  • Treibscheibengeräte,
  • Winden für hochziehbare Personenaufnahmemittel,
  • Ankerwinden, Verholwinden, Bootswinden (Davitswinden), Mastwinden,
  • Schleppwinden auf Wasserfahrzeugen,
  • Slipwinden,
  • Spille,
  • Schraubenwinden,
  • Zahnstangenwinden und ähnliche Geräte,
  • Wagenheber nach DIN 76 024,
  • Rangierheber,
  • pneumatische und hydraulische Kolbengeräte,
  • Hubeinrichtungen für Kipperbrücken auf Fahrzeugen,
  • Hubeinrichtungen an Fahrzeuganbaugeräten.

Diese Weiterbildungsveranstaltung vermittelt die notwendigen theoretischen Grundlagen, deren Kenntnisse Voraussetzung für die korrekte Durchführung der Prüfung von Winden, Hub- und Zuggeräten sind.

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Termine und Orte

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SG-Seminar-Nr.: 7361935

Anbieter-Seminar-Nr.: VA26-00291

Termine

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Veranstaltungsinformation

  • Seminar / Kurs
  • Deutsch
    • Keine
  • 16 h
  • Anbieterbewertung   (720)

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