Für die Zulassung zur Prüfung ist der Nachweis über den Erwerb berufs- und arbeitspädagogischer Kenntnisse (Ausbilderprüfung) erforderlich.
Teil A. Grundlegende Qualifikationen 410 UE Lern- und Arbeitsmethodik Rechtsbewusstes Handeln Betriebswirtschaftliches Handeln Anwenden von Methoden der Informationen, Kommunikation u. Planung Zusammenarbeit im Betrieb Berücksichtigen naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten
Teil B. Handlungsspezifische Qualifikation 650 UE Logistikprozesse Logistikkonzepte Leistungserstellung Prozesssteuerung und -optimierung Betriebliches Kostenwesen und Logistikcontrolling Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz Qualitätsmanagement Personalführung Personalentwicklung
PrüfungTeil I: Ausbildereignungsprüfung schriftlich und UnterweisungsprobeTeil II: Schriftliche Prüfung in Form anwendungsbezogener AufgabenstellungenTeil III: Schriftliche Prüfung in allen HandlungsbereichenTeil IV: Fachgespräch
Für die Zulassung zur Prüfung ist der Nachweis über den Erwerb berufs- und arbeitspädagogischer Kenntnisse (Ausbilderprüfung) erforderlich.
Teil A. Grundlegende Qualifikationen 410 UE Lern- und ...
Mehr Informationen >>Nachwuchskräfte aus dem Bereich Logistik, die die entsprechenden Zulassungsvoraussetzungen erfüllen.