Nach der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) müssen Unternehmen, die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind, mindestens einen Gefahrgutbeauftragten schriftlich bestellen. Als solcher benötigen Sie einen gültigen Schulungsnachweis, den Sie nach der von der IHK anerkannten Grundschulung sowie der schriftlichen IHK-Prüfung erhalten.
Nach der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) müssen Unternehmen, die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind, mindestens einen Gefahrgutbeauftragten schriftlich bestellen. Als solche ...
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Relevant für Personen, die als Gefahrgutbeauftragte in Unternehmen tätig werden.