Gefahrgut Kapitel 1.3 ADR. Beteiligte Person. Auffrischung. 39312 -
Seminar / Kurs
von TÜV Rheinland Akademie GmbH
Eintägige Unterweisung im ADR zur Aktualisierung.
Inhalte
Als beschäftigte und beteiligte Person, deren Arbeitsbereich bereits die Beförderung gefährlicher Güter des Verkehrsträgers Straße umfasst, sind Sie gemäß Kapitel 1.3 ADR verpflichtet, regelmäßig (alle 1-2 Jahre) Ihre Fachkenntnisse aufzufrischen und auf den neuesten Stand zu bringen. Dieses Seminar ist eine anerkannte Wiederholungsschulung.Neuerungen im Gefahrgutrecht
Aufgabenbezogene UnterweisungKorrekte Umsetzung der Gefahrgutvorschriften für die Wahrnehmung der Pflichten eines Absenders, Verpackers, Verladers, Befüllers, Beförderers, Fahrzeugführers, Entladers und Empfängers, z.B. hinsichtlich
KlassifizierungVerpackungenTanks, lose SchüttungBegrenzte und freigestellte MengenKennzeichnung und BezettelungBegleitpapiereBe- und Entladen, Ladungssicherung, TransportAusrüstungSicherung (Security)Verkehrsträgerübergreifende Beförderung
SicherheitsunterweisungGefahren und RisikenVerhalten bei Zwischenfällen und Unfällen
Lernziele
Ihr Unternehmen erfüllt seine gesetzliche Schulungspflicht nach Kapitel 1.3 des Europäischen Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR).Sie aktualisieren Ihre gefahrgutrelevanten Kenntnisse.Praxisbeispiele erleichtern Ihnen die Umsetzung der geänderten Gefahrgutvorschriften in Ihrem Arbeitsalltag.
Zielgruppen
Geeignet für Personen, die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind und eine aktuelle Unterweisung entsprechend der regelmäßigen Gesetzesänderungen erhalten müssen.
Termine und Orte