Die aktuelle Betriebssicherheitsverordnung erweitert und verschärft die Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung. Arbeitgeber sind zur Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes verpflichtet. Dieses Seminar vermittelt die praktische Vorgehensweise für die richtige Erstellung der Gefährdungsbeurteilung. Insbesondere die neuen zusätzlichen Anforderungen wie z.B. die Beurteilungen von psychischen Belastungen oder die Frage der regelmäßigen Aktualisierung werden ausführlich behandelt. Weitere Schwerpunkte des Seminars liegen auf der Erstellung von Betriebsanweisungen, sowie auf der Unterweisung von Mitarbeitern.
1. Gefährdungsbeurteilung in der Praxis
2. Praktische Beispiele
3. Betriebliche Aushänge
4. Mitarbeiterunterweisungen
Die aktuelle Betriebssicherheitsverordnung erweitert und verschärft die Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung. Arbeitgeber sind zur Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen nach § 5 des Arbeit ...
Mehr Informationen >>Datum | Uhrzeit | Dauer | Preis | ||
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Dortmund, DE | |||||
19.09.2023 | 08:00 - 15:00 Uhr | 7 h | Mehr Informationen > | Jetzt buchen › |
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