Gefährdungsbeurteilung in Mülheim an der Ruhr - Seminar / Kurs von LVQ Weiterbildung und Beratung GmbH Business Akademie

durch die „fachkundige Person“ nach der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz rechtskonform durchgeführt.

Inhalte

Die Gefährdungsbeurteilung ist ein kontinuierlicher Vorgang, der in einem aktuell sinnvollen und umfassenden Schutz der Beschäftigten mündet.

Der Arbeitgeber/Unternehmer hat laut § 5 des Arbeitsschutzgesetzes die Pflicht, Maßnahmen für die sichere Bereitstellung von Arbeitsmitteln auf Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung zu ergreifen. Arbeitgeber und Betreiber können sich fachkundig beraten lassen, so denn sie nicht selber über die notwendige Fachkunde verfügen. Diese Beratung kann durch Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Betriebsärzte oder Befähigte Personen mit der entsprechenden Fachkunde erfolgen. Die Befähigte Person erstellt hierbei bspw. eine Objektbezogene Gefährdungsbeurteilung. Neben der „objektbezogenen Gefährdungsbeurteilung“, die sich auf gleichartige Tätigkeiten an nur einem, festen Arbeitsplatz bezieht, ist eine „arbeitsablauforientierte Gefährdungsbeurteilung“ unter Einbeziehung aller Tätigkeiten rechtskonform.

Lehrgangsinhalte (Auszug)

-        Arbeitsschutzgesetz

-        Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbmedVV); Betriebssicherheitsverordnung

-        Neuerungen Technische Regeln

-        Rechtsgrundlagen (ArbSchG, BetrSichV, GefStoffV, BioStoffV, LasthandhabV, BildscharbV, LärmVibrationsArbSchV, ArbStättV)

-        Instrumente für die Gefährdungsbeurteilung

-        Risikobewertung

-        Maßnahmen ableiten und Wirksamkeit prüfen

-        Dokumentation

-        Umsetzungskonzepte

-        Praxisbeispiele Gefährdungen an Maschinen

-        Gefährdungen durch Umgebungseinflüsse

-        Beurteilung von Gefahrstoffen

-        Psychische Belastungen

-        komplexer Gefährdungsbeurteilung

Die Gefährdungsbeurteilung ist ein kontinuierlicher Vorgang, der in einem aktuell sinnvollen und umfassenden Schutz der Beschäftigten mündet.

Der Arbeitgeber/Unternehmer hat laut § 5 des Arbeitsschu ...

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Lernziele

Damit der Sicherheitsbeauftragte und die Fachkraft für Arbeitssicherheit den Unternehmer bei der Durchführung der Gefährdungsanalyse entsprechend unterstützen können, benötigen diese entsprechendes Fachwissen zu rechtlichen und inhaltlichen Anforderungen. Grundlage für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung ist die ASR V3 (4.1 Absatz (5)). Darüber hinaus werden aktuelle Themen aus der Arbeitssicherheit und Best Practise Beispiele erarbeitet.

Damit der Sicherheitsbeauftragte und die Fachkraft für Arbeitssicherheit den Unternehmer bei der Durchführung der Gefährdungsanalyse entsprechend unterstützen können, benötigen diese entsprechen ...

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Zielgruppen

Unternehmer, betriebliche Führungskräfte, Sicherheitsbeauftragte, Betriebs- und Personalräte, Fachkräfte, die zum Fachkundigen für Gefährdungsbeurteilungen ernannt werden sollen (ASR V3 Punkt 4.1).

Der Arbeitgeber soll bei der Auswahl einer fachkundigen Person neben dieser Fortbildung eine entsprechende Berufsausbildung, Berufserfahrung oder eine zeitnah ausgeübte entsprechende berufliche Tätigkeit berücksichtigen. Diese sollte

  • ausreichende Kenntnisse über die gefährlichen Eigenschaften der verwendeten Gefahrstoffe besitzen,
  • mit den Arbeitsabläufen und den auszuübenden Tätigkeiten vertraut sein,
  • die Vorschriften kennen,
  • die Arbeitsbedingungen beurteilen können und
  • die festgelegten Schutzmaßnahmen während einer Tätigkeit bewerten können.

Dieses Seminar gilt als Fortbildungsveranstaltung nach § 5 Abs. 3 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG).

Unternehmer, betriebliche Führungskräfte, Sicherheitsbeauftragte, Betriebs- und Personalräte, Fachkräfte, die zum Fachkundigen für Gefährdungsbeurteilungen ernannt werden sollen (ASR V3 Punkt 4. ...

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SG-Seminar-Nr.: 5281567

Anbieter-Seminar-Nr.: A20

Termin

10.10.2019 - 11.10.2019

LVQ Business Akademie
Ruhrorter Str. 47
45478 Mülheim an der Ruhr

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