Die Gefährdungsbeurteilung ist ein kontinuierlicher Vorgang, der in einem aktuell sinnvollen und umfassenden Schutz der Beschäftigten mündet.
Der Arbeitgeber/Unternehmer hat laut § 5 des Arbeitsschutzgesetzes die Pflicht, Maßnahmen für die sichere Bereitstellung von Arbeitsmitteln auf Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung zu ergreifen. Arbeitgeber und Betreiber können sich fachkundig beraten lassen, so denn sie nicht selber über die notwendige Fachkunde verfügen. Diese Beratung kann durch Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Betriebsärzte oder Befähigte Personen mit der entsprechenden Fachkunde erfolgen. Die Befähigte Person erstellt hierbei bspw. eine Objektbezogene Gefährdungsbeurteilung. Neben der „objektbezogenen Gefährdungsbeurteilung“, die sich auf gleichartige Tätigkeiten an nur einem, festen Arbeitsplatz bezieht, ist eine „arbeitsablauforientierte Gefährdungsbeurteilung“ unter Einbeziehung aller Tätigkeiten rechtskonform.
Lehrgangsinhalte (Auszug)- Arbeitsschutzgesetz
- Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbmedVV); Betriebssicherheitsverordnung
- Neuerungen Technische Regeln
- Rechtsgrundlagen (ArbSchG, BetrSichV, GefStoffV, BioStoffV, LasthandhabV, BildscharbV, LärmVibrationsArbSchV, ArbStättV)
- Instrumente für die Gefährdungsbeurteilung
- Risikobewertung
- Maßnahmen ableiten und Wirksamkeit prüfen
- Dokumentation
- Umsetzungskonzepte
- Praxisbeispiele Gefährdungen an Maschinen
- Gefährdungen durch Umgebungseinflüsse
- Beurteilung von Gefahrstoffen
- Psychische Belastungen
- komplexer Gefährdungsbeurteilung
Die Gefährdungsbeurteilung ist ein kontinuierlicher Vorgang, der in einem aktuell sinnvollen und umfassenden Schutz der Beschäftigten mündet.
Der Arbeitgeber/Unternehmer hat laut § 5 des Arbeitsschu ...
Mehr Informationen >>Damit der Sicherheitsbeauftragte und die Fachkraft für Arbeitssicherheit den Unternehmer bei der Durchführung der Gefährdungsanalyse entsprechend unterstützen können, benötigen diese entsprechendes Fachwissen zu rechtlichen und inhaltlichen Anforderungen. Grundlage für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung ist die ASR V3 (4.1 Absatz (5)). Darüber hinaus werden aktuelle Themen aus der Arbeitssicherheit und Best Practise Beispiele erarbeitet.
Damit der Sicherheitsbeauftragte und die Fachkraft für Arbeitssicherheit den Unternehmer bei der Durchführung der Gefährdungsanalyse entsprechend unterstützen können, benötigen diese entsprechen ...
Mehr Informationen >>Unternehmer, betriebliche Führungskräfte, Sicherheitsbeauftragte, Betriebs- und Personalräte, Fachkräfte, die zum Fachkundigen für Gefährdungsbeurteilungen ernannt werden sollen (ASR V3 Punkt 4.1).
Der Arbeitgeber soll bei der Auswahl einer fachkundigen Person neben dieser Fortbildung eine entsprechende Berufsausbildung, Berufserfahrung oder eine zeitnah ausgeübte entsprechende berufliche Tätigkeit berücksichtigen. Diese sollte
Dieses Seminar gilt als Fortbildungsveranstaltung nach § 5 Abs. 3 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG).
Unternehmer, betriebliche Führungskräfte, Sicherheitsbeauftragte, Betriebs- und Personalräte, Fachkräfte, die zum Fachkundigen für Gefährdungsbeurteilungen ernannt werden sollen (ASR V3 Punkt 4. ...
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