Die Beauftragung von Fremdfirmen zur Ausübung von Spezialarbeiten und zeitnaher Ausführung der zu tätigen Arbeiten ist selbstverständlich. Dabei sind die Faktoren Zeitmangel und Personalknappheit sowie Expertenwissen mögliche Gründe. Damit aber nicht eine Firma zur Gefahr für die andere wird, müssen die Tätigkeiten der Fremdfirmen abgestimmt und koordiniert werden. Dazu hat der Gesetzgeber die Rolle des Fremdfirmenkoordinators klar definiert. In der DGUV Vorschrift 1 §2 „Pflichten des Unternehmers“ wird somit klar definiert, dass ein „Aufsichtsführender mit Weisungsbefugnis“ zu bestellen ist. In der Praxis wird dieser Koordinator in der Regel vom Auftraggeber bestellt und dem Fremdunternehmer bekannt gegeben. Das Tagesseminar beinhaltet alle rechtlich relevanten Punkte, um als „Fremdfirmenkoordinator“ bestellt werden zu können und gibt Ihnen Hilfestellung in der Koordination zwischen allen beteiligten Firmen.
Kosten410,00 Euro inkl. der gesetzl. MwSt. inkl. Seminarunterlagen
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Die Beauftragung von Fremdfirmen zur Ausübung von Spezialarbeiten und zeitnaher Ausführung der zu tätigen Arbeiten ist selbstverständlich. Dabei sind die Faktoren Zeitmangel und Personalknappheit s ...
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